Planzeichenverordnung

Auch: PlanZV

Die Planzeichenverordnung (PlanZV) ist eine bundesweit geltende Verordnung, die festlegt, mit welchen genormten Symbolen, Farben und Schraffuren die Festsetzungen und Darstellungen in Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen zeichnerisch dargestellt werden. Sie sorgt für eine einheitliche und rechtssichere Lesbarkeit von Bauleitplänen in ganz Deutschland.

Ausführliche Erklärung

Auf Grundlage der Ermächtigung im Baugesetzbuch erlässt der Bund die Planzeichenverordnung, aktuell in der Fassung von 1990 (die "PlanZV 1990" löste die vorangegangene Fassung von 1981 ab). Sie regelt insbesondere:

  • die Planzeichen für Nutzungsarten (z. B. Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbefläche, Sondergebiete),
  • Zeichen für Maß der baulichen Nutzung (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Baumassenzahl),
  • Symbole für Verkehrs-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen,
  • Kennzeichnungen für Umweltbelange (Altlasten, Immissionsschutz, Ausgleichsflächen) und denkmalgeschützte Bereiche,
  • die formale Gestaltung von Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefen.

Die PlanZV gilt für Bebauungspläne und – mit Anpassungen im Maßstab – auch für Flächennutzungspläne. Gemeinden können bei Bedarf zusätzliche, nicht in der PlanZV enthaltene Zeichen verwenden, müssen diese aber in der Legende des Plans erläutern.

Für Makler ist die PlanZV vor allem als "Übersetzungshilfe" relevant: Wer die genormten Zeichen kennt, kann Bebauungspläne unabhängig von der ausstellenden Gemeinde lesen und Kunden zuverlässig erklären, was auf einem Grundstück zulässig ist – unabhängig davon, ob der Plan aus Bayern, NRW oder Mecklenburg-Vorpommern stammt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler vergleicht Bebauungspläne aus zwei verschiedenen Bundesländern für vergleichbare Grundstücke. Dank der bundeseinheitlichen Planzeichen nach PlanZV kann er in beiden Plänen sofort erkennen, wo die Baugrenzen verlaufen und welche Nutzungsart festgesetzt ist, ohne sich auf regional unterschiedliche Symbolik einstellen zu müssen.

Rechtsgrundlage

  • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV) – Rechtsverordnung des Bundes zur einheitlichen Darstellung von Bauleitplänen, erlassen auf Grundlage der Ermächtigung im Baugesetzbuch.
  • Baugesetzbuch (BauGB) – enthält die Ermächtigungsgrundlage sowie die materiellen Festsetzungsmöglichkeiten, die durch die PlanZV zeichnerisch umgesetzt werden.

Verwandte Begriffe