Policendarlehen
Auch: Versicherungsdarlehen · Darlehen gegen Lebensversicherungspolice
Ein Policendarlehen ist ein Darlehen, das durch eine bestehende Kapital- oder Lebensversicherung besichert wird, indem der Kreditnehmer die Ansprüche aus der Police an den Kreditgeber abtritt oder verpfändet. Häufig dient die Versicherung gleichzeitig als Tilgungsersatz, sodass während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt und das Darlehen erst am Ende durch die Ablaufleistung der Police getilgt wird.
Ausführliche Erklärung
In der Immobilienfinanzierung war das Policendarlehen vor allem in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren als Alternative zum klassischen Annuitätendarlehen verbreitet und ist Maklern bei älteren Bestandsfinanzierungen oder bei der Beratung finanzierungsaffiner Kunden noch heute relevant.
Wichtige Punkte:
- Endfällige Struktur: Beim klassischen Policendarlehen zahlt der Kreditnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen auf die volle Darlehenssumme (kein laufender Tilgungsanteil). Parallel bespart er eine Kapitallebensversicherung, deren Ablaufleistung am Laufzeitende die Rückzahlung des Darlehens abdecken soll.
- Zwei Varianten der Besicherung:
- Abtretung: Die Ansprüche aus der Police werden vollständig oder anteilig an den Kreditgeber abgetreten (§ 398 BGB); dieser wird im Auszahlungsfall direkt begünstigt.
- Verpfändung: Die Police wird verpfändet (§ 1273 BGB i. V. m. §§ 1204 ff. BGB, Pfandrecht an Rechten), der Versicherungsnehmer bleibt formal Inhaber, das Pfandrecht sichert jedoch die Darlehensforderung.
- Risiko der Deckungslücke: Da die tatsächliche Ablaufleistung von Kapitallebensversicherungen aufgrund sinkender Überschussbeteiligungen in den letzten Jahrzehnten oft unter den ursprünglichen Prognosen lag, entstehen bei vielen älteren Policendarlehen Deckungslücken – ein wichtiger Beratungspunkt bei Anschlussfinanzierungen oder dem Verkauf entsprechend finanzierter Immobilien.
- Steuerliche Aspekte: Ältere Lebensversicherungen (Vertragsabschluss vor 2005) genießen unter bestimmten Voraussetzungen noch eine steuerfreie Ablaufleistung, was das Policendarlehen für Bestandskunden attraktiv machte; neu abgeschlossene Verträge unterliegen der Abgeltungsteuer auf die Erträge.
- Praxisrelevanz beim Verkauf: Bei Ablösung eines Policendarlehens im Rahmen eines Immobilienverkaufs muss geprüft werden, ob der Rückkaufswert bzw. die Ablaufleistung der Police tatsächlich zur vollständigen Tilgung ausreicht oder eine Nachzahlung des Eigentümers erforderlich wird.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer finanziert 1998 seine Eigentumswohnung über ein endfälliges Policendarlehen: Er zahlt monatlich nur die Zinsen auf die Darlehenssumme von 150.000 Euro und bespart parallel eine Kapitallebensversicherung, die zum Laufzeitende 2028 planmäßig 160.000 Euro auszahlen soll. Da die tatsächliche Überschussbeteiligung geringer ausfällt als ursprünglich kalkuliert, muss er beim Verkauf der Wohnung 2026 die entstehende Deckungslücke aus dem Verkaufserlös zusätzlich ausgleichen.
Rechtsgrundlage
- § 488 BGB – Allgemeine Regelungen zum Darlehensvertrag.
- § 398 BGB – Abtretung von Forderungen (Ansprüche aus der Lebensversicherung) als Sicherungsmittel.
- § 1273 BGB – Pfandrecht an Rechten (i. V. m. §§ 1204 ff. BGB); einschlägig für die Verpfändung von Forderungen wie Ansprüchen aus einer Lebensversicherung.