Endfälliges Darlehen
Auch: Festdarlehen · Bullet-Loan · Bullet-Darlehen · Tilgungsfreies Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit hinweg ausschließlich Zinsen auf die volle Darlehenssumme; eine laufende Tilgung findet nicht statt. Die vollständige Rückzahlung des Darlehensbetrags erfolgt erst am Ende der Laufzeit in einer einzigen Summe.
Ausführliche Erklärung
Das endfällige Darlehen unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Annuitätendarlehen, bei dem Zins- und Tilgungsanteil über die Laufzeit gemeinsam gezahlt werden. Für Makler ist dieses Produkt vor allem bei Kapitalanlegern und in bestimmten Konstellationen mit parallel angesparten Tilgungsersatzprodukten relevant.
Wesentliche Merkmale und Anwendungsfälle:
- Zinszahlung ohne Tilgung: Die monatliche Belastung besteht nur aus Zinsen auf die volle, unverändert bleibende Darlehenssumme – dadurch bleibt die Zinslast über die gesamte Laufzeit konstant hoch, da sie nicht durch fortlaufende Tilgung sinkt.
- Tilgungsersatz über Kapitalanlage: Häufig wird parallel zum endfälligen Darlehen ein Ansparprodukt (z. B. Kapitallebensversicherung, Fondssparplan oder Bausparvertrag) bespart, dessen Ablaufleistung am Laufzeitende zur vollständigen Tilgung des Darlehens verwendet werden soll.
- Steuerliche Attraktivität bei Vermietung: Bei fremdvermieteten Immobilien lässt sich der volle Zinsbetrag über die gesamte Laufzeit als Werbungskosten geltend machen, da die Darlehenssumme nicht sinkt – dies kann bei Kapitalanlegern mit hoher Steuerlast vorteilhaft sein.
- Risiko: Reicht die Ablaufleistung des Ansparprodukts am Laufzeitende nicht aus, um das Darlehen vollständig zu tilgen, entsteht eine Finanzierungslücke, die durch Anschlussfinanzierung oder Eigenmittel geschlossen werden muss – ein Risiko, das insbesondere bei fondsgebundenen Tilgungsersatzprodukten mit schwankender Wertentwicklung besteht.
- Bonitätsanforderungen: Wegen des höheren Risikoprofils verlangen Banken beim endfälligen Darlehen häufig strengere Bonitäts- und Beleihungsauslaufkriterien als beim klassischen Tilgungsdarlehen.
- Abgrenzung zum Tilgungsaussetzungsdarlehen: Das endfällige Darlehen ist eng verwandt mit dem Tilgungsaussetzungsdarlehen, bei dem ebenfalls die Tilgung während der Laufzeit ausgesetzt und über ein separates Ansparprodukt organisiert wird.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kapitalanleger finanziert eine vermietete Eigentumswohnung über ein endfälliges Darlehen von 200.000 Euro mit zehnjähriger Zinsbindung. Er zahlt monatlich nur Zinsen; parallel bespart er einen Fondssparplan, dessen erwartete Ablaufleistung nach zehn Jahren die Darlehenssumme decken soll. Am Ende der Laufzeit verwendet er die Ablaufleistung des Sparplans zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens in einer Summe.
Rechtsgrundlage
- § 488 BGB – Allgemeines Darlehensrecht; das endfällige Darlehen ist eine vertragliche Ausgestaltungsform ohne eigenständige spezialgesetzliche Regelung, insbesondere hinsichtlich der Tilgungsmodalitäten.