PostIdent-Verfahren
Das PostIdent-Verfahren ist ein etabliertes Identifizierungsverfahren der Deutschen Post, bei dem ein Kunde entweder in einer Postfiliale mit seinem Ausweisdokument erscheint oder sich per Video identifizieren lässt. Das Ergebnis wird dem beauftragenden Unternehmen – etwa einem Makler oder einer Bank – als bestätigte Identität übermittelt und erfüllt die Anforderungen des Geldwäschegesetzes an die Identifizierung.
Ausführliche Erklärung
Für Immobilienmakler ist das PostIdent-Verfahren eine praktikable Alternative, wenn Vertragspartner nicht persönlich im Büro identifiziert werden können, ein Notartermin (mit eigener Identifizierung durch den Notar) noch nicht ansteht oder eine unabhängige Fremdidentifizierung dokumentiert werden soll. Es existieren im Wesentlichen zwei Varianten:
- PostIdent Filiale: Der Kunde legt seinen Ausweis oder Reisepass in einer Postfiliale vor; der Mitarbeiter prüft Echtheit und Übereinstimmung mit den Kundendaten und sendet die Bestätigung an den Auftraggeber.
- PostIdent Video: Die Identifizierung erfolgt per Videochat mit einem Post-Mitarbeiter; der Kunde hält seinen Ausweis in die Kamera, ergänzende Sicherheitsmerkmale (Hologramme, UV-Merkmale) werden geprüft.
Rechtlich stützt sich der Einsatz auf § 12 GwG, der neben der klassischen persönlichen Vorlage auch gleichwertige Verfahren zulässt, sowie auf § 17 GwG, wonach Verpflichtete die Erfüllung der Identifizierungspflicht auf Dritte auslagern dürfen – die Verantwortung für die ordnungsgemäße Identifizierung verbleibt jedoch beim Makler selbst. Er muss sich daher vergewissern, dass der beauftragte Dienstleister die Anforderungen des GwG tatsächlich einhält, und die Bestätigung sowie eine Kopie der geprüften Ausweisdaten in der Kundenakte aufbewahren (Aufbewahrungspflicht i. d. R. fünf Jahre, § 8 GwG). In der Immobilienpraxis wird PostIdent häufiger von Banken (Kontoeröffnung, Finanzierungsprüfung) als von Maklern direkt genutzt; Makler greifen zunehmend auf digitale Videoident-Dienstleister mit vergleichbarer Funktionsweise zurück.
Beispiel aus der Praxis
Ein im europäischen Ausland lebender Interessent möchte eine Ferienimmobilie kaufen, kann aber nicht kurzfristig nach Deutschland reisen. Der Makler beauftragt eine PostIdent-Video-Identifizierung; nach erfolgreichem Abgleich der Ausweisdaten erhält der Makler eine Bestätigung, die er zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht in der Kundenakte hinterlegt.