Property Management

Auch: Immobilienverwaltung · Objektmanagement

Property Management bezeichnet die laufende operative Verwaltung einzelner Immobilien – von der Vermietung über das Mietvertragsmanagement bis zur Nebenkostenabrechnung. Es ist die mittlere Ebene der Immobilienbewirtschaftung zwischen dem strategischen Asset Management und dem technischen Facility Management.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die auch Verwaltungsmandate vermitteln oder mit institutionellen Eigentümern arbeiten, ist die klare Abgrenzung der drei Managementebenen entscheidend:

  • Asset Management – strategische Ebene: Ankaufs- und Verkaufsentscheidungen, Portfoliosteuerung, Renditeoptimierung auf Objekt- und Portfolioebene.
  • Property Management – operative kaufmännische Ebene: Vermietung und Nachvermietung, Mietvertragsverwaltung, Mietanpassungen, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Kommunikation mit Mietern, Reporting an den Eigentümer.
  • Facility Management – technische und infrastrukturelle Ebene: Wartung, Instandhaltung, Hausmeisterdienste, Reinigung, Sicherheit (siehe technisches Facility Management).

Property Manager sind die tägliche Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter. Zu ihren Kernaufgaben zählen die Erstvermietung und Anschlussvermietung freier Flächen, die Überwachung von Mietzahlungen und Indexierungsklauseln, die jährliche Betriebskostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV), das Forderungsmanagement bei Mietrückständen sowie das laufende Reporting von Leerstand, Fluktuation und Cashflow an den Eigentümer oder das übergeordnete Asset Management. In Deutschland wird Property Management häufig von spezialisierten Verwaltungsgesellschaften oder von großen Maklerhäusern mit eigener Verwaltungssparte übernommen; bei Wohnimmobilien deckt es sich weitgehend mit der klassischen „Mietverwaltung", bei Gewerbeimmobilien ist die Rolle komplexer, da hier oft Staffelmieten, Indexmieten und umfangreiche Nebenkostenumlagen zu managen sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein institutioneller Eigentümer eines Bürogebäudes beauftragt eine Property-Management-Gesellschaft mit der Vermietung leerstehender Flächen, der Verwaltung von 30 laufenden Mietverträgen und der jährlichen Nebenkostenabrechnung gegenüber allen Mietern. Über der Property-Management-Ebene entscheidet ein separates Asset Management, ob das Gebäude langfristig gehalten oder verkauft werden soll.

Rechtsgrundlage

  • § 535 BGB – Grundpflichten des Vermieters, die im Property Management operativ umgesetzt werden.
  • BetrKV (Betriebskostenverordnung) – Grundlage der Nebenkostenabrechnung.
  • WoVermittG – relevant, soweit Vermittlungsleistungen im Rahmen der Verwaltung erbracht werden.

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