Streuwurf-Akquise

Auch: Postwurfsendung · Flächenwurf · Massenwurfsendung

Die Streuwurf-Akquise ist eine Vertriebsmethode, bei der Werbematerial – meist in Form von Postwurfsendungen oder Flyern – flächendeckend an alle Haushalte eines bestimmten geografischen Gebiets verteilt wird, ohne individuelle Vorauswahl der Empfänger. Sie dient vor allem dem Aufbau von Markenbekanntheit und der Generierung von Eigentümerkontakten für Verkaufsaufträge.

Ausführliche Erklärung

Die Streuwurf-Akquise gehört zu den klassischen, wenn auch mit sinkender Streuquote betrachteten Akquisemethoden im Maklergeschäft:

  • Typische Formate: "Ich suche für einen Kunden ein Haus in Ihrer Straße"-Flyer, Verkaufserfolgsberichte ("In Ihrer Nachbarschaft verkauft"), saisonale Grußkarten mit Marktbericht, unadressierte Postwurfsendungen über Verlage oder Zustelldienste.
  • Abgrenzung zu Sphere of Influence: Während die Sphere of Influence auf persönliche, individuelle Beziehungen setzt, erreicht die Streuwurf-Akquise eine breite, anonyme Masse ohne persönlichen Bezug – die Konversionsrate pro Kontakt ist entsprechend niedriger, dafür ist die Reichweite deutlich größer.
  • Rechtliche Einordnung: Unadressierte Postwurfsendungen unterliegen anderen rechtlichen Regeln als personalisierte Werbung – sie gelten grundsätzlich nicht als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG, sofern kein "Keine Werbung"-Aufkleber am Briefkasten angebracht ist; dieser muss respektiert werden.
  • Wirksamkeitssteigerung: Häufig wird Streuwurf-Akquise mit einem konkreten, aktuellen Anlass kombiniert (z. B. kürzlich verkauftes Nachbarobjekt, "Farming"-Strategie in einem klar abgegrenzten Wohngebiet), um die Relevanz für die Empfänger zu erhöhen.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Aufgrund niedriger Response-Raten (oft deutlich unter 1 %) wird die Streuwurf-Akquise meist als langfristiger Markenaufbau statt als kurzfristiges Instrument zur Auftragsgewinnung eingesetzt.
  • Digitale Ergänzung: Zunehmend wird klassischer Streuwurf durch digitale Äquivalente ergänzt oder ersetzt, etwa geotargetierte Social-Media-Werbung in einem definierten Postleitzahlgebiet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler verteilt nach dem erfolgreichen Verkauf eines Einfamilienhauses in einer Wohnstraße einen Flyer an alle 120 umliegenden Haushalte mit dem Hinweis "Wir haben gerade ein Haus in Ihrer Nachbarschaft verkauft – kostenlose Marktwerteinschätzung für Ihr Zuhause". Aus dieser Aktion meldet sich ein Eigentümer, der über einen Verkauf nachdenkt, und vereinbart einen Beratungstermin.

Rechtsgrundlage

Unadressierte Werbesendungen sind grundsätzlich zulässig, solange kein Widerspruch (z. B. "Keine Werbung"-Aufkleber) am Briefkasten vorliegt; ein Verstoß dagegen kann als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG gewertet werden. Adressierte Werbung unterliegt zusätzlich der DSGVO.

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