Tracking-Tools
Auch: Webanalyse-Tools · Trackingsoftware
Tracking-Tools sind Softwarelösungen, mit denen Makler das Nutzerverhalten auf ihrer Website, in Online-Exposés oder bei E-Mail-Kampagnen erfassen – etwa welche Objekte wie oft angesehen oder welche Anzeigen angeklickt wurden.
Ausführliche Erklärung
Im Immobilienmarketing kommen Tracking-Tools in unterschiedlichen Ausprägungen zum Einsatz: Webanalyse-Dienste messen Besucherzahlen und Verweildauer auf der Maklerwebsite, Portale liefern Statistiken zu Exposé-Aufrufen und Kontaktanfragen, CRM-Systeme protokollieren, welche Interessenten welche Objekte angesehen haben, und E-Mail-Marketing-Tools erfassen Öffnungs- und Klickraten von Newslettern. Diese Daten helfen Maklern, den Erfolg von Marketingmaßnahmen (etwa Suchmaschinenmarketing oder Portalanzeigen) zu bewerten und die Vermarktungsstrategie eines Objekts anzupassen.
Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von Tracking-Tools regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (IP-Adressen, Nutzerverhalten, ggf. Cookies) verbunden. Für nicht technisch notwendige Cookies und vergleichbare Technologien (z. B. Analyse- oder Marketing-Cookies) ist nach § 25 TDDDG grundsätzlich die vorherige, informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich; rein funktionale, für den Betrieb der Website zwingend erforderliche Technologien sind davon ausgenommen. Die Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten selbst benötigt zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, in der Praxis meist die Einwilligung des Nutzers.
Makler, die Tracking-Tools einsetzen, müssen ihre Website-Besucher über ein Cookie-Consent-Banner informieren und die erteilten Einwilligungen dokumentieren. Wird ein externer Anbieter (etwa ein Analyse-Dienstleister) eingesetzt, ist zudem regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler nutzt ein Analyse-Tool, um zu erfassen, wie viele Interessenten sein Online-Exposé einer Eigentumswohnung angesehen und wie lange sie sich mit den einzelnen Bildern beschäftigt haben. Vor dem Setzen der Analyse-Cookies zeigt die Website ein Consent-Banner, über das Besucher der Datenerhebung zustimmen oder widersprechen können.
Rechtsgrundlage
- § 25 TDDDG – Einwilligungserfordernis für nicht technisch notwendige Cookies und vergleichbare Speicher-/Auslesevorgänge auf Endgeräten.
- Art. 6 DSGVO – Erfordernis einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten.