Virtuelle Tour
Auch: Virtueller Rundgang · 3D-Rundgang · Matterport-Tour
Eine virtuelle Tour ist ein digitales Präsentationsformat, das mehrere 360-Grad-Aufnahmen einer Immobilie zu einem interaktiven Rundgang verbindet. Nutzer können sich am Bildschirm frei durch die Räume "bewegen", die Blickrichtung ändern und zwischen Räumen wechseln.
Ausführliche Erklärung
Technisch basiert eine virtuelle Tour meist auf Panoramafotografie: An mehreren Standorten innerhalb der Immobilie werden 360-Grad-Aufnahmen erstellt, die per Software zu einem navigierbaren Modell verknüpft werden. Verbreitete Anbieter erzeugen daraus zusätzlich einen automatischen Grundriss (dollhouse view) und Maßangaben. Die Tour wird über einen Link oder ein eingebettetes Widget in Exposés, auf Immobilienportalen oder der Maklerwebsite eingebunden.
Für Makler bietet die virtuelle Tour mehrere Vorteile: Interessenten können vorab eine Vorauswahl treffen, wodurch sich die Zahl unnötiger Vor-Ort-Besichtigungen reduziert; internationale oder zeitlich gebundene Käufer und Mieter erhalten einen realistischen Raumeindruck; das Objekt wirkt professioneller vermarktet und hebt sich von reinen Fotoexposés ab. Bei Vermietungen kann eine virtuelle Tour zudem helfen, den Kreis der Besichtigungstermine auf ernsthaft Interessierte zu begrenzen.
Rechtlich ist zu beachten, dass eine virtuelle Tour die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (etwa aus dem Energieausweis) nicht ersetzt – diese müssen weiterhin gesondert in der Anzeige selbst enthalten sein. Werden bei der Aufnahme Personen (z. B. Nachbarn durch Fenster) oder fremdes Eigentum erkennbar abgebildet, sind die einschlägigen Persönlichkeitsrechte zu beachten. Bei bewohnten Objekten ist zudem das Einverständnis der Bewohner zur Aufnahme und Veröffentlichung einzuholen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Maklerin lässt eine leerstehende Eigentumswohnung mit einer 360-Grad-Kamera vollständig aufnehmen und bindet die daraus erstellte virtuelle Tour in ihr Online-Exposé ein. Interessenten aus einer anderen Stadt können sich vorab einen Eindruck verschaffen und entscheiden auf dieser Basis, ob sich eine Anreise zur Besichtigung lohnt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; allgemeine Grenzen ergeben sich aus dem Datenschutzrecht und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei der Aufnahme und Veröffentlichung von Bildmaterial sowie aus § 87 GEG hinsichtlich der weiterhin erforderlichen Pflichtangaben in der Anzeige.