Trittstufe
Die Trittstufe ist der waagerechte, begehbare Teil einer Treppenstufe. Ihre Tiefe (Auftrittsbreite) bestimmt zusammen mit der Höhe der Setzstufe die Steigungsverhältnisse und damit den Komfort und die Sicherheit einer Treppe.
Ausführliche Erklärung
Trittstufe und Setzstufe (die senkrechte Vorderfläche zwischen zwei Trittstufen) bilden gemeinsam eine Treppenstufe. Für Makler und Bauinteressenten sind folgende Aspekte relevant:
- Steigungsverhältnis: Nach DIN 18065 gilt als Komfortformel: 2 × Steigungshöhe + Auftrittstiefe = 59–65 cm. Ein typisches Wohnhaus-Steigungsverhältnis liegt bei ca. 17 cm Steigung zu 29 cm Auftritt.
- Offene vs. geschlossene Stufen: Bei offenen Treppen fehlt die Setzstufe, wodurch die Trittstufe freischwebend wirkt – optisch modern, aber mit höheren Anforderungen an Absturzsicherung (insbesondere bei Kindern) und Standsicherheit.
- Materialwahl: Massivholz, Naturstein, Beton, Metall oder Glas – Material und Verarbeitung der Trittstufen beeinflussen sowohl die Optik als auch Rutschfestigkeit und Lärmentwicklung.
- Barrierefreiheit: Zu geringe Auftrittstiefen oder zu hohe Steigungen erschweren die Nutzung für ältere Menschen und Kinder und sind bei der altersgerechten Bewertung einer Immobilie zu berücksichtigen.
Bei Besichtigungen sollte der Makler auf Abnutzungserscheinungen, Unebenheiten oder Wackeln der Trittstufen achten, da dies auf Sanierungsbedarf der gesamten Treppenkonstruktion hindeuten kann.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Altbaus fällt auf, dass mehrere Trittstufen der Holztreppe stark abgetreten und uneben sind. Der Makler weist den Käufer darauf hin, dass eine Sanierung oder Erneuerung der Treppe eingeplant werden sollte.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. DIN 18065 definiert die technischen Anforderungen an Treppen, einschließlich Mindest- und Höchstmaßen für Trittstufen.