Variables Darlehen
Auch: Variabler Kredit · Flexibler Zinssatz · Variabel verzinsliches Darlehen
Bei einem variablen Darlehen ist der Zinssatz nicht für einen längeren Zeitraum festgeschrieben, sondern wird regelmäßig – meist alle drei oder sechs Monate – an einen Referenzzinssatz wie den Euribor angepasst. Steigt oder sinkt der Marktzins, ändert sich entsprechend die Kreditrate.
Ausführliche Erklärung
Variable Darlehen spielen in der deutschen Immobilienfinanzierung eine deutlich geringere Rolle als in vielen anderen europäischen Ländern, da deutsche Kreditnehmer traditionell Planungssicherheit über feste Zinsbindungen bevorzugen. Für Makler ist dennoch wichtig, die Vor- und Nachteile erklären zu können, da variable Darlehen in bestimmten Situationen sinnvoll sein können.
Wesentliche Merkmale:
- Zinsanpassung: Der Zinssatz orientiert sich an einem Referenzzins (häufig dem 3-Monats- oder 6-Monats-Euribor) zuzüglich einer Marge der Bank. Die Anpassung erfolgt in festgelegten Intervallen.
- Jederzeitiges Kündigungsrecht: Ein wesentlicher Vorteil des variablen Darlehens ist das gesetzliche Kündigungsrecht des Kreditnehmers nach § 489 Abs. 2 BGB mit einer Frist von drei Monaten – ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das ermöglicht einen flexiblen Wechsel zu einem Festzinsdarlehen, sobald sich die Zinslandschaft ändert.
- Chancen und Risiken: Sinkt der Marktzins, profitiert der Kreditnehmer unmittelbar von niedrigeren Raten. Steigt der Zins, erhöht sich die Belastung ebenso schnell – ein Risiko, das insbesondere bei knapp kalkulierten Haushaltsbudgets problematisch werden kann.
- Typische Einsatzszenarien: Variable Darlehen werden häufig als Zwischenfinanzierung genutzt (z. B. bis zum Verkauf einer anderen Immobilie oder bis zur Auszahlung eines Bausparvertrags) oder von Kreditnehmern gewählt, die auf fallende Zinsen spekulieren bzw. hohe Flexibilität benötigen.
- Cap-Vereinbarungen: Manche Anbieter bieten variable Darlehen mit einer Zinsobergrenze (Cap) an, die das Zinsänderungsrisiko begrenzt, meist gegen einen Aufschlag auf die Marge.
- Beratungshinweis: Der Makler sollte Käufern verdeutlichen, dass variable Darlehen wegen der Planungsunsicherheit für die klassische, langfristige Eigenheimfinanzierung meist weniger geeignet sind als für kurzfristige oder Übergangsfinanzierungen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer nimmt zur Überbrückung bis zum Verkauf seiner alten Wohnung ein variables Darlehen über 100.000 Euro auf, dessen Zinssatz sich am 3-Monats-Euribor zuzüglich 1,2 Prozentpunkten Marge orientiert. Sinkt der Euribor in den folgenden Monaten, reduziert sich seine monatliche Rate automatisch; nach Verkauf der alten Wohnung löst er das variable Darlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung ab.
Rechtsgrundlage
- § 489 Abs. 2 BGB – gesetzliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bei veränderlichem Zinssatz mit dreimonatiger Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- § 492 BGB – Formerfordernisse und Pflichtangaben für Verbraucherdarlehensverträge, zu denen bei variablen Darlehen Angaben zum Referenzzinssatz und zur Anpassungsmethode gehören.