Versicherungssteuer
Auch: Versicherungsteuer
Die Versicherungssteuer ist eine indirekte Bundessteuer, die auf die Zahlung von Versicherungsprämien erhoben wird. Sie beträgt für die meisten Sachversicherungen – darunter Wohngebäude- und Hausratversicherung – regulär 19 Prozent der Nettoprämie und wird vom Versicherer eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Versicherungssteuer vor allem bei der Erläuterung der Nebenkosten einer Immobilie relevant, da sie automatisch in der vom Eigentümer gezahlten Bruttoprämie enthalten ist und nicht gesondert verhandelbar ist.
Systematik: Die Versicherungssteuer wird nicht vom Versicherungsnehmer direkt an das Finanzamt gezahlt, sondern vom Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers erhoben und abgeführt (ähnlich der Umsatzsteuer bei anderen Dienstleistungen). Rechtsgrundlage ist das Versicherungsteuergesetz (VersStG), das den Steuersatz und die Bemessungsgrundlage (grundsätzlich das gezahlte Versicherungsentgelt) regelt.
Steuersätze: Der reguläre Satz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Versicherungssparten gelten abweichende Sätze, etwa bei der Gebäudefeuerversicherung teilweise ein ermäßigter kombinierter Satz aus Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (die Feuerschutzsteuer fließt anteilig den Ländern zur Finanzierung des Brandschutzes zu). In der Praxis wird bei Wohngebäudeversicherungen häufig ein Mischsatz aus beiden Steuerarten ausgewiesen.
Relevanz für Eigentümer: Da die Versicherungssteuer ein fester prozentualer Aufschlag ist, kann sie bei der Betriebskostenkalkulation für Vermieter direkt aus der Bruttoprämie abgeleitet werden. Für Makler, die Nebenkosten einer Immobilie gegenüber Käufern transparent darstellen, ist es hilfreich zu wissen, dass ein Teil der jährlichen Versicherungskosten aus dieser Steuer besteht und nicht durch Verhandlung mit dem Versicherer reduzierbar ist.
Beispiel aus der Praxis
Eine Wohngebäudeversicherung hat eine Nettoprämie von 500 Euro pro Jahr. Darauf werden 19 Prozent Versicherungssteuer erhoben, sodass der Eigentümer eine Bruttoprämie von 595 Euro zahlt, wovon 95 Euro als Versicherungssteuer an den Fiskus abgeführt werden.
Rechtsgrundlage
- Versicherungsteuergesetz (VersStG) – regelt Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage und Steuersatz für Versicherungsprämien in Deutschland.