Versicherungsprämie

Auch: Versicherungsbeitrag · Prämie

Die Versicherungsprämie ist das Entgelt, das der Versicherungsnehmer regelmäßig – meist jährlich – an den Versicherer zahlt, damit dieser im Schadenfall die vereinbarte Leistung erbringt. Sie wird auch als Versicherungsbeitrag bezeichnet.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Höhe und Zusammensetzung der Versicherungsprämie – insbesondere bei der Wohngebäudeversicherung – ein wichtiger Nebenkostenfaktor, den Käufer und Vermieter bei der Kalkulation berücksichtigen müssen.

Prämienbestimmende Faktoren bei der Wohngebäudeversicherung:

  • Versicherungssumme bzw. Gebäudewert (Wert 1914-Methode oder Wohnfläche).
  • Regionale Risikoeinstufung, insbesondere die Zonierung nach dem ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), das die Elementarschadenprämie stark beeinflusst.
  • Baujahr, Bauart und Dacheindeckung des Gebäudes.
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung.
  • Umfang der Zusatzbausteine (Elementarschaden, Glasversicherung, Unterversicherungsverzicht).
  • Schadenfreiheit bzw. Vorschäden des Objekts oder Voreigentümers.

Fälligkeit und Zahlungsweise: Die Prämie ist grundsätzlich eine Jahresprämie, kann aber gegen Ratenzuschlag auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer nach Mahnung mit Fristsetzung leistungsfrei werden (§ 38 VVG) – ein Risiko, über das insbesondere bei Bestandsübernahme von Verträgen informiert werden sollte.

Steuerliche Komponente: Auf die Nettoprämie wird die Versicherungssteuer (aktuell 19 Prozent) aufgeschlagen, sodass sich die vom Versicherungsnehmer gezahlte Bruttoprämie entsprechend erhöht.

Relevanz beim Eigentumsübergang: Geht das Eigentum an einer versicherten Immobilie über, haften Veräußerer und Erwerber für die auf die zur Zeit des Eigentumsübergangs laufende Versicherungsperiode entfallende Prämie als Gesamtschuldner (§ 95 Abs. 2 VVG) – ein Punkt, der bei der Nebenkostenabrechnung im Kaufvertrag Beachtung finden sollte.

Beispiel aus der Praxis

Für ein Einfamilienhaus mit einer Versicherungssumme von 350.000 Euro und Elementarschadenbaustein beträgt die jährliche Versicherungsprämie 620 Euro brutto, inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer. Bei monatlicher Zahlweise erhöht sich der Betrag durch einen Ratenzuschlag geringfügig.

Rechtsgrundlage

  • §§ 33 ff. VVG – Fälligkeit, Zahlung und Folgen des Zahlungsverzugs bei der Prämie.
  • Versicherungssteuergesetz – Erhebung der Versicherungssteuer auf die Prämie.

Verwandte Begriffe