Versicherungssumme

Auch: Deckungssumme

Die Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Betrag, der die Obergrenze der Entschädigungsleistung des Versicherers im Schadenfall markiert. Bei der Wohngebäudeversicherung entspricht sie idealerweise dem tatsächlichen Wiederaufbauwert des Gebäudes.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die korrekte Bemessung der Versicherungssumme ein zentrales Beratungsthema, weil eine zu niedrige Summe zur Unterversicherung führt und im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Eigentümer.

Ermittlungsmethoden bei der Wohngebäudeversicherung:

  • Wert 1914-Methode: Der Gebäudewert wird auf den Baupreisstand von 1914 zurückgerechnet (Wert 1914 in Mark) und über einen jährlich von den Versicherern veröffentlichten Baupreisindex sowie einen gleitenden Neuwertfaktor in den aktuellen Neuwert umgerechnet. Diese Methode ist traditionell verbreitet und passt die Versicherungssumme automatisch an Baukostensteigerungen an.
  • Wohnflächenmethode: Die Versicherungssumme wird anhand der Wohn-/Nutzfläche und standardisierter Quadratmeterwerte des jeweiligen Versicherers ermittelt, teils differenziert nach Ausstattungsstandard.

Unterschied zu Versicherungswert: Die Versicherungssumme ist der vertraglich vereinbarte Betrag; der Versicherungswert ist der tatsächliche wirtschaftliche Wert des Objekts im Schadenfall. Weichen beide Werte auseinander (Versicherungssumme niedriger als Versicherungswert), liegt Unterversicherung vor und die Entschädigung wird anteilig gekürzt, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.

Anpassungsbedarf: Nach baulichen Erweiterungen (Anbau, Dachausbau, Wintergarten) oder umfassenden Modernisierungen muss die Versicherungssumme angepasst werden, da sonst automatisch eine Unterversicherung entsteht. Der gleitende Neuwertfaktor gleicht nur die allgemeine Baupreisentwicklung aus, nicht aber wertsteigernde bauliche Veränderungen.

Beispiel aus der Praxis

Für ein Einfamilienhaus wird die Versicherungssumme nach der Wert 1914-Methode auf 28.000 Mark (Wert 1914) festgelegt, was unter Anwendung des aktuellen gleitenden Neuwertfaktors einem heutigen Neuwert von rund 420.000 Euro entspricht. Nach einem Dachausbau, der den Gebäudewert um 60.000 Euro erhöht, muss der Eigentümer die Versicherungssumme entsprechend anpassen lassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Rechtsgrundlage

  • § 75 VVG – Zusammenhang zwischen Versicherungssumme, Versicherungswert und Entschädigungsberechnung bei Unterversicherung.
  • Versicherungsbedingungen (VGB) der Anbieter konkretisieren die Ermittlungsmethode der Versicherungssumme.

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