Vertragserfüllungsbürgschaft
Auch: Erfüllungsbürgschaft · Vertragserfüllungsgarantie
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Bauunternehmer seinem Auftraggeber stellt, um dessen Risiko abzudecken, falls die vereinbarte Bauleistung nicht vertragsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht erbracht wird. Meist übernimmt eine Bank oder Kreditversicherung die Bürgschaft.
Ausführliche Erklärung
Für Bauherren, Bauträger und Projektentwickler ist die Vertragserfüllungsbürgschaft ein zentrales Instrument zur Absicherung des Erfüllungsrisikos während der Bauphase. Sie deckt insbesondere folgende Fälle ab:
- Nichtfertigstellung: Der Auftragnehmer gerät in Insolvenz oder stellt die Arbeiten ein, bevor das Bauwerk fertiggestellt ist. Der Auftraggeber kann die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrkosten für die Fertigstellung durch einen Drittunternehmer zu decken.
- Vertragswidrige Ausführung: Die Leistung weicht erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab und der Auftragnehmer kommt seinen Nacherfüllungspflichten nicht nach.
- Verzugsschäden: Bei erheblichen Bauzeitüberschreitungen können vertraglich vereinbarte Vertragsstrafen über die Bürgschaft abgesichert sein.
Üblich ist eine Bürgschaftshöhe von 5–10 % der Auftragssumme, die mit vollständiger und mangelfreier Abnahme des Bauwerks erlischt bzw. gegen eine Gewährleistungsbürgschaft (für die Zeit nach Abnahme) ausgetauscht wird. Bei VOB/B-Verträgen regelt § 17 VOB/B die Einzelheiten der Sicherheitsleistung, bei BGB-Bauverträgen wird die Bürgschaft individualvertraglich vereinbart.
Für Makler ist dieses Instrument vor allem bei der Begleitung von Bauträgerprojekten relevant: Käufer von Bauträgerimmobilien fragen häufig nach Absicherungen gegen Insolvenz des Bauträgers. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Vertragserfüllungsbürgschaft, die typischerweise zwischen Bauträger und ausführenden Bauunternehmen vereinbart wird, und der Absicherung des Käufers selbst, die primär über die Ratenzahlung nach Baufortschritt gemäß § 3 MaBV sowie ggf. eine gesonderte Bürgschaft nach § 7 MaBV erfolgt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger beauftragt ein Bauunternehmen mit dem Rohbau eines Mehrfamilienhauses zum Preis von 2 Mio. Euro. Das Bauunternehmen stellt eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der Auftragssumme (200.000 Euro). Als das Unternehmen wenige Monate später insolvent wird, nimmt der Bauträger die Bürgschaft in Anspruch, um die Mehrkosten der Fertigstellung durch eine andere Firma zu finanzieren.
Rechtsgrundlage
- § 765 BGB – Grundnorm der Bürgschaft im Zivilrecht.
- § 17 VOB/B – Regelungen zur Sicherheitsleistung bei VOB-Bauverträgen, einschließlich zulässiger Höhe und Rückgabe der Sicherheit.