Vor-Ort-Beratung
Auch: Energieberatung vor Ort · EBW
Die Vor-Ort-Beratung (auch Energieberatung für Wohngebäude, EBW) ist eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte, individuelle Beratungsleistung, bei der ein zugelassener Energieeffizienz-Experte das Gebäude persönlich begutachtet und dem Eigentümer konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfiehlt.
Ausführliche Erklärung
Die Vor-Ort-Beratung ist häufig der erste Schritt vor einer geförderten Sanierung und für Makler ein wichtiges Verkaufsargument bei unsanierten Bestandsimmobilien.
- Ablauf: Ein zertifizierter Energieberater (gelistet in der Energieeffizienz-Experten-Liste) begeht das Gebäude, nimmt Bauteile und Anlagentechnik auf und erstellt anschließend einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit einer stufenweisen Maßnahmenempfehlung (Dämmung, Heizungstausch, Fenster etc.) inklusive grober Kostenschätzung und zu erwartender Einsparung.
- Förderung: Das BAFA fördert die Beratungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit einem erheblichen Zuschuss (i. d. R. 50 % der Beratungskosten, gedeckelt); bei WEG kann zusätzlich ein Zuschuss für die anschließende Umsetzungsbegleitung beantragt werden.
- Vorteil individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Wird die Beratung als iSFP ausgestaltet, erhalten nachfolgende Einzelmaßnahmen aus dem Fahrplan bei der BEG-Förderung einen zusätzlichen "iSFP-Bonus" von 5 Prozentpunkten auf den Fördersatz – ein konkretes finanzielles Argument, das der Makler Verkäufern oder Käufern nennen kann.
- Praxisrelevanz: Ein bereits vorliegender Sanierungsfahrplan erhöht die Verkaufschancen unsanierter Objekte, weil er Kaufinteressenten eine belastbare Planungs- und Kostengrundlage für künftige Modernisierungen gibt und Unsicherheit reduziert.
- Abgrenzung zum Energieausweis: Die Vor-Ort-Beratung ersetzt keinen Energieausweis, liefert aber deutlich detailliertere, maßnahmenbezogene Empfehlungen als dieser.
Beispiel aus der Praxis
Der Eigentümer eines unsanierten Reihenhauses aus den 1970er-Jahren lässt vor dem geplanten Verkauf eine BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung durchführen. Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan mit gestaffelten Maßnahmen (zunächst Dachdämmung und Fenstertausch, später Wärmepumpe). Der Makler nutzt den Fahrplan im Exposé, um Kaufinteressenten realistische Sanierungskosten und mögliche Fördermittel aufzuzeigen.
Rechtsgrundlage
- BAFA-Förderrichtlinie "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) – regelt Fördervoraussetzungen, Zuschusshöhe und Anforderungen an die Beratungsleistung; kein förmliches Gesetz, sondern verwaltungsrechtliche Förderrichtlinie des Bundes.
- Zulassungsvoraussetzung für Berater: Eintragung in die Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gemäß den Vorgaben der GEG-Vollzugspraxis.