WEG-Verwalterzertifizierung
Auch: Zertifizierung nach § 26a WEG · IHK-Verwalterprüfung
Die WEG-Verwalterzertifizierung ist das durch die WEG-Reform 2020 eingeführte Prüfungssystem, mit dem ein Verwalter vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sind.
Ausführliche Erklärung
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), in Kraft seit 1. Dezember 2020, wurde in § 26a WEG erstmals ein bundesweit einheitliches, formales Sachkundekriterium für WEG-Verwalter geschaffen. Zuvor konnte praktisch jeder mit einfacher Gewerbeanmeldung als Verwalter tätig werden, ohne einen Nachweis fachlicher Eignung erbringen zu müssen.
Zentrale Elemente des Zertifizierungssystems:
- Prüfungsstelle: Die Prüfung wird bundesweit einheitlich vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
- Prüfungsform: Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (90 Minuten) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten), zu dem nur zugelassen wird, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
- Prüfungsinhalte: rechtliche Grundlagen des WEG- und Mietrechts, kaufmännische Kenntnisse (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagenmanagement) sowie technische Grundkenntnisse der Gebäudebewirtschaftung und Instandhaltung.
- Rechtsverordnung: Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regelt die auf Grundlage von § 26a Abs. 2 WEG erlassene Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV).
- Befreiungen: Bestimmte Berufsgruppen mit vergleichbarer Qualifikation – etwa Personen mit Befähigung zum Richteramt, einem einschlägigen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt oder entsprechender abgeschlossener Berufsausbildung – gelten ohne gesonderte Prüfung als sachkundig.
- Bestandsschutz: Verwalter, die bereits am 1. Dezember 2020 für eine konkrete Gemeinschaft tätig waren, galten dieser gegenüber übergangsweise bis zum 1. Juni 2024 auch ohne bestandene Prüfung als zertifiziert.
Die Zertifizierung als solche begründet keine allgemeine Berufszulassungsvoraussetzung – der Zugang zum Verwalterberuf bleibt formal frei, eine Gewerbeanmeldung genügt weiterhin. Ihre praktische Wirkung entfaltet sie über den individuellen Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Für Makler ist das Zertifizierungssystem relevant, weil Kaufinteressenten zunehmend nach dem Qualifikationsnachweis der bestehenden Verwaltung fragen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Hausverwaltung lässt mehrere ihrer Mitarbeitenden bei der zuständigen IHK die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG ablegen, um für alle betreuten Gemeinschaften den seit 2024 bestehenden Rechtsanspruch der Eigentümer auf einen zertifizierten Verwalter erfüllen zu können.
Rechtsgrundlage
- § 26a WEG – Grundlage der Zertifizierung, Prüfungsanforderungen und Befreiungstatbestände.
- Zertifizierte-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) – regelt Ablauf, Inhalte und Zulassung zur IHK-Prüfung im Detail.