WEG-Verwalter

Auch: Hausverwalter · Immobilienverwalter · Wohnungseigentumsverwalter

Der WEG-Verwalter ist die von den Wohnungseigentümern bestellte Person oder Firma, die die Gemeinschaft nach außen vertritt und die laufende Verwaltung – von der Buchhaltung bis zur Instandhaltung – organisiert. Er ist das zentrale Bindeglied zwischen Eigentümern, Dienstleistern und Behörden.

Ausführliche Erklärung

Nach § 26 WEG bestellt die Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss einen Verwalter für höchstens fünf Jahre (bei Erstbestellung nach Umwandlung: höchstens drei Jahre). Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich (§ 9b WEG) und ist deren gesetzliches Vertretungsorgan.

Kernaufgaben des Verwalters:

  • Wirtschaftliche Verwaltung: Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Führung des WEG-Kontos, Einzug der Hausgelder.
  • Durchführung von Beschlüssen: Umsetzung der von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.
  • Organisation der Versammlung: Einberufung, Leitung (sofern nicht anders bestimmt) und Protokollierung der Eigentümerversammlung.
  • Instandhaltung: Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern im Rahmen laufender Maßnahmen, Koordination größerer Sanierungen nach Beschlussfassung.
  • Auskunftspflicht: Erteilung von Auskünften an Eigentümer und – im Rahmen zulässiger Weitergabe – an Kaufinteressenten (z. B. Beschlusssammlung, Rücklagenstand).

Seit der WEG-Reform 2020 muss ein Verwalter, der nicht bereits vor dem 1. Dezember 2020 bestellt war bzw. bestimmte Ausnahmen erfüllt, eine Sachkundeprüfung ablegen und darf den Titel "zertifizierter Verwalter" (§ 26a WEG) führen; ab Juni 2024 haben Wohnungseigentümer grundsätzlich Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Jeder Eigentümer kann zudem jederzeit die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund verlangen.

Für Makler ist der WEG-Verwalter zentraler Ansprechpartner bei Verkäufen: Er stellt Verwaltungsunterlagen, Protokolle, Rücklagennachweise und ggf. eine erforderliche Veräußerungszustimmung zur Verfügung und beeinflusst durch die Qualität seiner Arbeit maßgeblich die Verkaufsfähigkeit und den wahrgenommenen Wert der Immobilie.

Beispiel aus der Praxis

Eine Hausverwaltungsgesellschaft wird von der Eigentümerversammlung für drei Jahre zum Verwalter einer Wohnanlage mit 24 Einheiten bestellt. Sie erstellt jährlich Wirtschaftsplan und Abrechnung, verwaltet das WEG-Konto und organisiert die Beauftragung eines Handwerkers zur Reparatur der Heizungsanlage nach entsprechendem Eigentümerbeschluss.

Rechtsgrundlage

  • § 26 WEG – Bestellung, Amtszeit und Abberufung des Verwalters.
  • § 26a WEG – Zertifizierter Verwalter und Sachkundenachweis.
  • § 9b WEG – Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft.

Verwandte Begriffe