Widerrufsfrist

Auch: Widerrufsrecht · Widerrufsdauer

Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Verbraucher eine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Sie beträgt nach § 355 BGB grundsätzlich 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Ausführliche Erklärung

§ 355 Abs. 1 BGB regelt das allgemeine Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so werden er und der Unternehmer nicht mehr an ihre Willenserklärungen gebunden, wenn der Verbraucher seine Erklärung fristgerecht widerruft. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs – der Zugang beim Unternehmer innerhalb der Frist ist nicht erforderlich. Nach § 355 Abs. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage; sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nicht in Spezialvorschriften (z. B. bei Fernabsatz- oder Verbraucherdarlehensverträgen) ein abweichender Fristbeginn bestimmt ist.

Voraussetzung für den Lauf der Frist ist regelmäßig eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung des Unternehmers. Fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen; das Widerrufsrecht kann sich dadurch erheblich verlängern, in bestimmten Vertragstypen sogar bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Für die konkrete Berechnung des Fristbeginns und -endes gelten ergänzend die allgemeinen Vorschriften der §§ 187 ff. BGB zur Fristberechnung.

Im Immobilienbereich ist die Widerrufsfrist besonders relevant bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerverträgen (etwa bei Vertragsschluss in der Wohnung des Kunden) sowie bei Verbraucherdarlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung. Der notarielle Immobilienkaufvertrag selbst unterliegt dagegen grundsätzlich keinem Widerrufsrecht, da die notarielle Beurkundung bereits einen vergleichbaren Schutz- und Beratungszweck erfüllt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Verbraucher unterzeichnet bei sich zu Hause einen Maklervertrag mit einem Makler, der ihn dort aufgesucht hat. Da es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag handelt, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; bei ordnungsgemäßer Belehrung kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Dauer und Beginn der Widerrufsfrist von grundsätzlich 14 Tagen.

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