Zinseszins
Auch: Zins auf Zins · Zinskapitalisierung
Zinseszins entsteht, wenn Zinsen nicht ausgezahlt, sondern dem ursprünglichen Kapital zugeschlagen werden und in der nächsten Zinsperiode selbst mitverzinst werden. Das Kapital wächst dadurch nicht linear, sondern exponentiell.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Zinseszinseffekt vor allem in zwei Zusammenhängen relevant: bei der Beurteilung von Anlagestrategien der Käufer (z. B. Ansparphase für Eigenkapital, Bausparverträge, Tagesgeld) und beim Verständnis, warum sich unbezahlte Forderungen (Verzugszinsen, gestundete Kaufpreisraten) über die Zeit erheblich aufsummieren können.
Wichtige Praxispunkte:
- Kapitalanlage: Bei Spar- und Anlageprodukten mit jährlicher, monatlicher oder täglicher Zinsgutschrift führt der Zinseszinseffekt über lange Laufzeiten zu deutlich höheren Endbeträgen als eine einfache (lineare) Verzinsung. Faustformel: Bei Verzinsung mit Zinseszins verdoppelt sich ein Kapital nach der "72er-Regel" ungefähr nach 72/Zinssatz Jahren (bei 6 % also nach ca. 12 Jahren).
- Darlehen: Bei den meisten in Deutschland üblichen Annuitätendarlehen werden Zinsen periodisch (meist monatlich) abgerechnet und mit der Tilgung verrechnet – ein echter Zinseszinseffekt zulasten des Kreditnehmers entsteht in der Regel nicht, da die Zinsen laufend gezahlt werden.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug (z. B. offene Kaufpreisforderungen, § 288 BGB) ist die Berechnung von Zinseszinsen auf Verzugszinsen im deutschen Recht eingeschränkt (§ 289 BGB verbietet grundsätzlich Zinseszinsen auf Verzugszinsen), was in Streitfällen relevant werden kann.
- Bausparverträge: Guthabenzinsen werden meist jährlich gutgeschrieben und ab dann mitverzinst – relevant für die Kalkulation der Ansparphase bis zur Zuteilungsreife.
Für die Beratung von Käufern ist der Effekt vor allem bei der Frage "Wie schnell wächst mein Eigenkapital?" oder "Was kostet eine Rate-Stundung wirklich?" praxisrelevant.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer legt 20.000 Euro Eigenkapital für die Baufinanzierung in drei Jahren auf einem Tagesgeldkonto mit 3 % Zinsen p. a. an, die jährlich gutgeschrieben werden. Nach Jahr 1: 20.600 Euro. Nach Jahr 2 werden die 3 % nicht nur auf die ursprünglichen 20.000 Euro, sondern auf 20.600 Euro berechnet (618 Euro Zinsen) → 21.218 Euro. Nach Jahr 3 entsprechend auf 21.218 Euro. Der Gesamtertrag liegt damit über einer einfachen Verzinsung ohne Zinseszinseffekt.
Rechtsgrundlage
- § 248 BGB – Grundsätzliches Verbot des Voraus-Vereinbarens von Zinseszinsen bei Verbraucherdarlehen; Ausnahmen für Kreditinstitute im Rahmen zulässiger Kontokorrent- und Sparkonten.
- § 289 BGB – Verbot der Verzinsung von Verzugszinsen (kein "Zins auf Zins" bei Zahlungsverzug), unbeschadet weitergehenden Schadensersatzes.