Baukosten

Auch: Baukostensumme · Herstellungskosten (Bau)

Baukosten sind sämtliche Kosten, die für die Planung und Errichtung, den Umbau oder die Modernisierung eines Bauwerks anfallen – von Materialkosten über Handwerkerleistungen bis zu Planungs- und Genehmigungskosten. Zur einheitlichen Strukturierung dient in Deutschland die Norm DIN 276 „Kosten im Bauwesen“.

Ausführliche Erklärung

Die DIN 276 gliedert Baukosten in acht Kostengruppen von KG 100 (Grundstück) bis KG 800 (Finanzierung), wobei die eigentlichen Bau- und Baunebenkosten vor allem in den Gruppen KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen), KG 400 (Bauwerk – technische Anlagen) und KG 700 (Baunebenkosten, u. a. Architekten- und Ingenieurhonorare, Genehmigungsgebühren) erfasst werden. Diese standardisierte Struktur ermöglicht es, Kostenschätzungen verschiedener Projekte zu vergleichen und dient zugleich als Grundlage für Honorarermittlungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die an die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 anknüpft.

Im Bauablauf wird zwischen verschiedenen Stufen der Kostenermittlung unterschieden – von der groben Kostenschätzung in der Planungsphase über die Kostenberechnung nach Entwurfsplanung bis zum Kostenanschlag nach Ausführungsplanung und der abschließenden Kostenfeststellung nach Fertigstellung. Diese Abstufung dient dazu, mit fortschreitendem Planungsstand die Kostensicherheit für Bauherren zu erhöhen.

Für Immobilienmakler und Bauherren ist relevant, dass Baukosten in der Baupraxis regelmäßig über den ursprünglich kalkulierten Rahmen hinausgehen können (Baukostensteigerungen durch Materialpreise, Nachträge oder Planungsänderungen), weshalb bei Projektentwicklungen häufig ein Sicherheitspuffer einkalkuliert wird. Von den reinen Baukosten zu unterscheiden sind die Grundstückskosten (KG 100) sowie Finanzierungskosten (KG 800), die zusammen die gesamten Projektkosten einer Immobilienentwicklung ergeben.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger kalkuliert für ein Mehrfamilienhaus Baukosten von 2,4 Millionen Euro. Davon entfallen 1,8 Millionen Euro auf die reine Bausubstanz (Kostengruppe 300 nach DIN 276), 400.000 Euro auf technische Anlagen wie Heizung und Elektrik (Kostengruppe 400) und 200.000 Euro auf Baunebenkosten wie Architektenhonorar und Baugenehmigungsgebühren (Kostengruppe 700).

Rechtsgrundlage

  • DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ – Norm zur einheitlichen Gliederung und Ermittlung von Baukosten in Kostengruppen; keine Rechtsnorm im engeren Sinne, aber branchenüblicher Standard, an den unter anderem die HOAI anknüpft.

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