Baukindergeld
Auch: KfW-Programm 424
Das Baukindergeld war ein Förderprogramm des Bundes (KfW-Programm 424), das Familien mit Kindern beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell unterstützte. Gefördert wurde mit einem jährlichen Zuschuss über zehn Jahre, gestaffelt nach Kinderzahl. Das Programm ist seit 2023 endgültig geschlossen, wird aber von Kunden noch häufig nachgefragt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler bleibt das Baukindergeld relevant, weil es in der öffentlichen Wahrnehmung noch präsent ist und Kaufinteressenten oft danach fragen, ohne zu wissen, dass es nicht mehr beantragt werden kann. Wichtige Eckdaten:
- Förderhöhe: 1.200 EUR pro Kind und Jahr, über zehn Jahre ausgezahlt – also bis zu 12.000 EUR pro Kind insgesamt.
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 EUR bei einem Kind, zzgl. 15.000 EUR je weiterem Kind.
- Förderzeitraum: Kaufvertrag oder Baugenehmigung musste zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 liegen.
- Antragsfrist: Der Antrag musste innerhalb von sechs Monaten nach Einzug gestellt werden; die letztmögliche Antragstellung war formal bis 31.12.2023 vorgesehen, die Fördermittel waren jedoch bereits Anfang 2023 vollständig ausgeschöpft, sodass seither keine Neuanträge mehr angenommen werden.
- Aktueller Status: Das Programm ist endgültig geschlossen. Bereits bewilligte Förderfälle laufen über die vereinbarten zehn Jahre mit jährlicher Auszahlung weiter.
Für die Maklerpraxis bedeutet das: Bei Anfragen zum Baukindergeld sollte klar kommuniziert werden, dass keine Neuanträge mehr möglich sind, und stattdessen auf aktuell verfügbare Alternativen verwiesen werden – etwa KfW-Wohneigentumsförderungen für Familien, Wohn-Riester oder länderspezifische Förderprogramme (z. B. zinsverbilligte Landesdarlehen), die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind.
Beispiel aus der Praxis
Eine junge Familie mit zwei Kindern hatte 2020 einen Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus unterschrieben und rechtzeitig Baukindergeld beantragt. Sie erhält bis 2030 jährlich 2.400 EUR (1.200 EUR je Kind), insgesamt 24.000 EUR. Eine Familie, die erst 2024 ein Haus kauft, kann dagegen keinen Antrag mehr stellen, da das Programm ausgelaufen ist.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Grundlage war die Förderrichtlinie "Baukindergeld" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Verbindung mit dem KfW-Programm 424; die Förderung erfolgte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne gesetzlichen Rechtsanspruch.