Baureifes Land

Auch: Baureifes Grundstück · Bauland

Baureifes Land ist ein Grundstück, das nach den öffentlich-rechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB) baulich genutzt werden darf, vollständig erschlossen ist und somit ohne weitere Vorbereitungsmaßnahmen sofort bebaut werden kann. Es stellt die höchste Entwicklungsstufe eines Grundstücks in der Wertermittlung dar.

Ausführliche Erklärung

Baureifes Land ist die für Makler wirtschaftlich wichtigste Kategorie der Grundstücksarten, da es unmittelbar zum vollen Baulandwert vermarktet werden kann.

  • Voraussetzungen: Ein Grundstück gilt als baureif, wenn (1) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Lage im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB oder Innenbereichslage nach § 34 BauGB), (2) die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllbar sind und (3) das Grundstück erschlossen ist, also über einen gesicherten Anschluss an Straße, Wasser, Abwasser, Strom und ggf. weitere Medien verfügt.
  • Abgrenzung: Anders als Rohbauland (baurechtlich zwar vorgesehen, aber noch nicht erschlossen bzw. ohne verbindlichen Bebauungsplan) oder Bauerwartungsland (noch keine gesicherte Bauerwartung) ist baureifes Land sofort und ohne weitere Investitionen bebaubar.
  • Wertbildung: Der Wert von baureifem Land wird primär über Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse und tatsächliche Vergleichspreise ermittelt und liegt regelmäßig deutlich über dem Wert von Rohbau- oder Bauerwartungsland, da alle Entwicklungsrisiken bereits ausgeräumt sind.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermarktung von Grundstücken muss der Makler den Erschließungszustand eindeutig klären (z. B. durch Anfrage bei der Gemeinde/dem Erschließungsträger) und im Exposé korrekt kommunizieren, ob Erschließungskosten bereits gezahlt sind oder noch anfallen – ein häufiger Streitpunkt bei Grundstücksverkäufen, da unerschlossenes Land trotz Baurecht erheblich weniger wert ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein 600 m² großes Grundstück in einem neuen Wohngebiet liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, ist an alle Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und kann sofort bebaut werden. Der Gutachterausschuss weist für diese Lage einen Bodenrichtwert von 320 Euro/m² für baureifes, erschlossenes Land aus, sodass sich ein Bodenwert von rund 192.000 Euro ergibt.

Rechtsgrundlage

  • § 3 ImmoWertV – Definiert unter der Überschrift "Entwicklungszustand; sonstige Flächen" baureifes Land als höchste Stufe der Grundstücksarten.
  • § 30 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
  • § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.

Verwandte Begriffe