Bogendach

Auch: Segmentbogendach · Tonnendach

Ein Bogendach ist eine Dachform, bei der die Dachfläche nicht aus geraden, geneigten Flächen besteht, sondern bogen- bzw. tonnenförmig gewölbt ist. Es kommt sowohl bei historischen als auch bei modernen Gewerbe- und Wohngebäuden vor und prägt das äußere Erscheinungsbild deutlich.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Bogendach vor allem ein architektonisches Alleinstellungsmerkmal, das bei Wohnimmobilien selten, bei Gewerbe- und Industriehallen sowie bei modernen Architektenhäusern dagegen häufiger vorkommt:

  • Varianten: Das Segmentbogendach hat einen flacheren Bogenradius (Kreissegment), während das klassische Tonnendach einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist. Beide Formen werden häufig bei Lagerhallen, Reithallen, Sporthallen sowie bei Lofts und ausgebauten historischen Industriegebäuden gefunden.
  • Konstruktion: Bogendächer werden meist aus Stahl-, Holzleim- oder Betonbindern in Bogenform hergestellt; bei größeren Spannweiten kommen Fachwerkbinder zum Einsatz. Die Dacheindeckung erfolgt häufig mit Trapezblech, Well-Eternit oder speziellen biegsamen Eindeckmaterialien.
  • Praxisrelevanz: Bei Wohngebäuden mit Bogendach (z. B. ausgebaute Fabriketagen, Lofts) ist die nutzbare Wohnfläche unter dem gewölbten Dach oft eingeschränkt – ähnlich wie bei Dachschrägen, ist die Berechnung nach Wohnflächenverordnung (Raumhöhe unter 1 m nicht anrechenbar, 1-2 m zur Hälfte) zu beachten.
  • Sanierung: Bei älteren Bogendächern (insbesondere Stahlkonstruktionen aus der Industriezeit) sollte der Korrosionszustand der Tragkonstruktion sowie die Eindeckung geprüft werden, da Sanierungen aufgrund der speziellen Form aufwendiger und teurer sein können als bei Standarddächern.

Beispiel aus der Praxis

Eine ehemalige Fabrikhalle mit stählernem Bogendach (Tonnendach) wurde zu Loftwohnungen umgebaut. Die gewölbte Dachform bleibt als architektonisches Merkmal sichtbar, schränkt aber die vollständig nutzbare Fläche in den Randbereichen der Wohnung ein.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage; bei der Wohnflächenberechnung gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) hinsichtlich Raumhöhen unter geneigten/gewölbten Dachflächen.

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