Bürgschaftsbank

Auch: Bürgschaftsbanken der Bundesländer

Eine Bürgschaftsbank ist ein spezialisiertes, meist von der Wirtschaft und den Bundesländern getragenes Kreditinstitut, das gegenüber Hausbanken Ausfallbürgschaften übernimmt, wenn Unternehmen, Existenzgründer oder Freiberufler nicht über ausreichende eigene Sicherheiten für einen Kredit verfügen.

Ausführliche Erklärung

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine Bürgschaftsbank (z. B. Bürgschaftsbank NRW, Bürgschaftsbank Bayern), die als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft organisiert ist und meist unter Beteiligung von Kammern, Verbänden und Kreditinstituten sowie mit staatlicher Rückverbürgung (Bund und Land) arbeitet. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Finanzierungslücke zu schließen, die entsteht, wenn ein Kreditnehmer wirtschaftlich tragfähige Vorhaben hat, aber nicht über genügend banktypische Sicherheiten (Immobilien, sonstige Vermögenswerte) verfügt.

Für den Immobilienbereich praxisrelevant:

  • Gewerbliche Immobilienfinanzierung: Bürgschaftsbanken kommen häufig zum Einsatz, wenn Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Gewerbeimmobilie kaufen oder bauen wollen, aber die Hausbank ohne zusätzliche Absicherung nicht das volle Kreditvolumen bereitstellt.
  • Bürgschaftsquote: Üblich ist, dass die Bürgschaftsbank einen bestimmten Anteil des Kreditrisikos übernimmt (häufig bis zu 80 %), während die Hausbank das restliche Risiko trägt.
  • Antragsweg: Der Antrag läuft in der Regel über die Hausbank, die die Bürgschaft bei der zuständigen Bürgschaftsbank beantragt – der Immobilienkäufer bzw. Unternehmer tritt nicht direkt mit der Bürgschaftsbank in Kontakt.
  • Kombination mit Förderprogrammen: Bürgschaftsbanken arbeiten häufig eng mit KfW-Förderprogrammen und Landesförderbanken zusammen, um Gründungs- und Investitionsvorhaben umfassend zu unterstützen.
  • Bedeutung für Makler: Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien an Existenzgründer oder junge Unternehmen kann der Hinweis auf die Möglichkeit einer Bürgschaftsbank-Absicherung ein wichtiger, oft unbekannter Baustein sein, um eine Finanzierung überhaupt realisierbar zu machen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Existenzgründer möchte eine kleine Gewerbeimmobilie für sein Handwerksunternehmen erwerben, verfügt aber nur über wenig Eigenkapital und keine weiteren Sicherheiten. Die Hausbank beantragt bei der zuständigen Bürgschaftsbank des Bundeslandes eine Ausfallbürgschaft über 70 % des Kreditvolumens. Dank dieser Absicherung gewährt die Hausbank das benötigte Darlehen zur Finanzierung des Immobilienerwerbs.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage; Bürgschaftsbanken agieren auf Grundlage ihrer jeweiligen Satzung und der Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes, unter allgemeiner Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG), da es sich um zugelassene Kreditinstitute handelt.

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