Cap-Darlehen

Auch: Zinscap-Darlehen · Darlehen mit Zinsobergrenze

Beim Cap-Darlehen handelt es sich um eine Variante des variabel verzinslichen Darlehens: Der Zinssatz orientiert sich an einem Referenzzins (z. B. Euribor), ist aber nach oben durch eine vertraglich fixierte Zinsobergrenze abgesichert. Der Kreditnehmer profitiert von sinkenden Zinsen, ist aber gleichzeitig vor unbegrenzten Zinssteigerungen geschützt.

Ausführliche Erklärung

Das Cap-Darlehen kombiniert die Flexibilität eines variablen Darlehens mit einer Kalkulationssicherheit, die sonst nur Festzinsdarlehen bieten. Für den Makler ist dieses Produkt vor allem in Beratungsgesprächen mit Käufern relevant, die eine gewisse Zinsflexibilität wünschen (z. B. wegen geplanter Sondertilgungen oder absehbarer Anschlussfinanzierung), aber das Risiko unbegrenzt steigender Zinsen scheuen.

Wesentliche Merkmale:

  • Referenzzins: Meist gekoppelt an den 3-Monats- oder 6-Monats-Euribor; die Bank addiert einen Aufschlag (Marge).
  • Cap: Die vertraglich fixierte Zinsobergrenze, oberhalb derer der Kreditnehmer keine höheren Zinsen zahlt, auch wenn der Referenzzins darüber steigt.
  • Floor (optional): Manche Verträge enthalten zusätzlich eine Zinsuntergrenze, sodass der Kreditnehmer auch bei stark fallenden Zinsen einen Mindestzins zahlt.
  • Preis der Absicherung: Die Zinsobergrenze wird über eine höhere Marge oder eine gesonderte Prämie ("Cap-Prämie") finanziert – das Produkt ist daher tendenziell teurer als ein reines variables Darlehen ohne Absicherung.
  • Anpassungsintervalle: Der variable Zins wird in festen Abständen (z. B. vierteljährlich) an den Referenzzins angepasst, bewegt sich aber stets innerhalb des Korridors zwischen Floor und Cap.

In der Praxis sind Cap-Darlehen in Deutschland ein Nischenprodukt gegenüber dem dominierenden Annuitätendarlehen mit Zinsbindung. Sie kommen vor allem bei gewerblichen Finanzierungen, Bauträgerfinanzierungen oder bei Kreditnehmern mit hoher Risikotoleranz und Zinserwartungsspielraum vor. Makler sollten Käufer, die ein solches Produkt in Erwägung ziehen, an einen unabhängigen Finanzierungsberater verweisen, da die Konditionsgestaltung (Höhe des Caps, Laufzeit der Absicherung, Kosten) stark bankindividuell ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer finanziert den Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung mit einem Cap-Darlehen: variabler Zins auf Basis des 3-Monats-Euribor zzgl. 1,2 % Marge, mit vertraglicher Obergrenze von 4,5 %. Steigt der Referenzzins so stark, dass der Gesamtzins rechnerisch 5,3 % betragen würde, zahlt der Kreditnehmer dennoch nur die vereinbarten 4,5 %. Sinkt der Referenzzins, profitiert er in vollem Umfang von niedrigeren Raten.

Rechtsgrundlage

  • § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bei variabel verzinslichen Darlehen.
  • § 491a BGB i. V. m. Preisangabenverordnung – Informationspflichten des Kreditgebers über die Zinsanpassungsmechanik.
  • Keine spezialgesetzliche Regelung des Cap-Darlehens selbst; es handelt sich um eine vertragliche Ausgestaltung im Rahmen des allgemeinen Darlehensrechts (§§ 488 ff. BGB).

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