Familiendarlehen

Auch: Privatdarlehen (Familie)

Ein Familiendarlehen ist ein privater Kredit, den Familienangehörige – meist Eltern oder Großeltern – einem Käufer zur Finanzierung einer Immobilie gewähren. Es ergänzt häufig Eigenkapital und Bankdarlehen und wird oft zu günstigeren Konditionen als am freien Markt vergeben.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Familiendarlehen relevant, weil es Käufern mit begrenztem Eigenkapital zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft:

  • Vertragsform: Auch unter Familienangehörigen sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag mit Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten und Kündigungsregelungen geschlossen werden – banküblich, um die Bank im Rahmen der Finanzierungsprüfung überzeugen zu können und steuerliche Anerkennung sicherzustellen.
  • Fremdvergleich: Damit das Finanzamt das Darlehen steuerlich anerkennt (z. B. bei Zinsabzug oder um eine verdeckte Schenkung auszuschließen), muss der Vertrag einem "Fremdvergleich" standhalten – also wie unter fremden Dritten üblich gestaltet sein (klar geregelte Konditionen, tatsächliche Durchführung).
  • Verhältnis zur Bank: Banken akzeptieren Familiendarlehen häufig als nachrangige Finanzierung, verlangen aber Nachweis über die tatsächliche Auszahlung sowie ggf. eine Rangrücktrittserklärung, damit die Bankgrundschuld erstrangig bleibt.
  • Steuerliche Aspekte: Zinserträge des darlehensgebenden Familienmitglieds unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG); erfolgt das Darlehen zinslos oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz, kann ein Zinsvorteil unter Umständen schenkungsteuerlich relevant werden.
  • Abgrenzung zur Schenkung: Wird das Geld ohne Rückzahlungsabsicht gegeben, handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine Schenkung mit eigenen schenkungsteuerlichen Freibeträgen und -regeln.
  • Praxisrelevanz: Der Makler sollte Käufer auf die Notwendigkeit eines sauberen schriftlichen Vertrags hinweisen und bei Unsicherheiten auf Steuerberater oder Notar verweisen, ersetzt aber selbst keine Rechts- oder Steuerberatung.

Beispiel aus der Praxis

Die Eltern eines Käufers gewähren ihm ein Familiendarlehen über 50.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren, schriftlich fixiert in einem Darlehensvertrag. Dieses Darlehen ergänzt das Eigenkapital des Käufers und reduziert den benötigten Bankkredit entsprechend.

Rechtsgrundlage

  • §§ 488 ff. BGB – Regelungen zum Darlehensvertrag, auch zwischen Privatpersonen.
  • § 20 EStG i. V. m. § 32d EStG – Besteuerung von Zinserträgen aus privaten Darlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer).
  • Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – relevant bei zinslosen oder besonders günstigen Darlehen mit möglichem Schenkungscharakter.

Verwandte Begriffe