Fortführungsnachweis

Auch: Fortführung des Liegenschaftskatasters

Der Fortführungsnachweis ist ein Dokument der amtlichen Vermessungsstellen (Katasterämter), das jede Änderung an einem Flurstück – etwa eine Grundstücksteilung, Grenzänderung oder Gebäudeeinmessung – rechtsverbindlich festhält. Er sorgt dafür, dass das Liegenschaftskataster stets den aktuellen tatsächlichen Zustand der Grundstücke abbildet.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Fortführungsnachweis vor allem bei Grundstücksteilungen, Neubauvorhaben und Bauträgerprojekten relevant. Immer wenn sich die Geometrie eines Flurstücks ändert – etwa durch Parzellierung eines Baugrundstücks in mehrere Bauplätze, durch Grenzbereinigung mit dem Nachbarn oder durch Einmessung eines neu errichteten Gebäudes –, muss ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das staatliche Vermessungsamt die Änderung vermessen und beim Katasteramt zur Fortführung anmelden. Das Ergebnis dieser Fortführung ist der Fortführungsnachweis (in einigen Bundesländern auch "Fortführungsriss" oder "Veränderungsnachweis" genannt).

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Bei Grundstücksteilungen (z. B. Verkauf einer Teilfläche eines großen Grundstücks) ist der Fortführungsnachweis Voraussetzung dafür, dass für die neue Teilfläche ein eigenes Grundbuchblatt angelegt werden kann.
  • Bis zur Fertigstellung des Fortführungsnachweises kann sich der Grundbuchvollzug eines Kaufvertrags verzögern – dies sollte im Kaufvertrag als aufschiebende Bedingung oder Fälligkeitsvoraussetzung berücksichtigt werden.
  • Bei neu errichteten Gebäuden ist die Einmessung und der daraus resultierende Fortführungsnachweis Voraussetzung für die Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
  • Kosten und Dauer der Vermessung sollten frühzeitig kommuniziert werden, da sie je nach Bundesland und Komplexität mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer möchte sein 1.200 m² großes Grundstück in zwei Bauplätze aufteilen und diese einzeln verkaufen. Der beauftragte Vermessungsingenieur vermisst die neue Grenze, meldet die Teilung beim Katasteramt an und erstellt den Fortführungsnachweis. Erst nachdem dieser vorliegt und das Kataster fortgeführt wurde, können für die beiden neuen Flurstücke separate Grundbuchblätter angelegt und die Kaufverträge vollzogen werden.

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer – regeln Zuständigkeit und Verfahren der Fortführung des Liegenschaftskatasters (länderspezifisch unterschiedlich benannt, z. B. VermKatG NRW).
  • § 2 GBO – setzt für die Eintragung im Grundbuch die eindeutige Bezeichnung des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster voraus, das durch den Fortführungsnachweis aktuell gehalten wird.

Verwandte Begriffe