Fragebogen zur Herkunft der Mittel

Auch: Source-of-Funds-Fragebogen

Der Fragebogen zur Herkunft der Mittel ist ein in der Maklerpraxis verbreitetes Arbeitsdokument, mit dem systematisch erfragt wird, aus welcher Quelle der Käufer den Kaufpreis finanziert (Ersparnisse, Erbschaft, Darlehen, Verkaufserlös o. Ä.). Er dient dazu, die gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Klärung der Mittelherkunft praktikabel umzusetzen.

Ausführliche Erklärung

Das GwG verlangt von Maklern nicht nur, die Identität des Vertragspartners festzustellen, sondern bei erhöhtem Risiko auch Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte einzuholen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 4 GwG). In der Praxis hat sich hierfür ein standardisierter Fragebogen etabliert, der typischerweise folgende Angaben abfragt:

  • Herkunftsquelle des Kaufpreises (Arbeitseinkommen, Ersparnisse, Erbschaft/Schenkung, Verkauf einer anderen Immobilie, Unternehmensverkauf, Darlehen, Sonstiges)
  • Bei Fremdfinanzierung: finanzierende Bank und Kreditsumme
  • Bei Eigenmitteln aus dem Ausland: Herkunftsland und ggf. Nachweisdokumente
  • Plausibilitätsangaben bei ungewöhnlich hohen Bar- oder Eigenmittelanteilen
  • Unterschrift/Bestätigung der Richtigkeit durch den Kunden

Der Fragebogen ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, sondern ein Praxisinstrument, um die Vorgaben des § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG nachvollziehbar zu dokumentieren. Er wird ergänzt durch Herkunftsnachweise (Kontoauszüge, Finanzierungsbestätigungen, Erbscheine), wenn die Angaben aus dem Fragebogen weiter belegt werden müssen – insbesondere bei verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG (z. B. Bezug zu Hochrisikostaaten, politisch exponierte Personen, ungewöhnlich komplexe Transaktionsstrukturen).

Wichtig für die Praxis: Der Fragebogen muss vor oder spätestens bei Vertragsanbahnung eingeholt werden, nicht erst nach Beurkundung. Er wird Teil der GwG-Akte und unterliegt der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer möchte eine Eigentumswohnung für 450.000 Euro erwerben und gibt an, den Kaufpreis vollständig in bar aus einer Erbschaft zu begleichen. Der Makler lässt den Fragebogen zur Herkunft der Mittel ausfüllen und fordert ergänzend den Erbschein sowie einen Kontoauszug zur Nachvollziehbarkeit der Erbschaftssumme an, bevor er den Notartermin vereinbart.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG – Pflicht zur Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie Mittelherkunft.
  • § 15 GwG – verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem Risiko, u. a. Nachweis der Vermögensherkunft.
  • Kein eigenständiges gesetzliches Formularerfordernis; der Fragebogen ist ein anerkanntes Praxisinstrument zur Erfüllung dieser Pflichten.

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