Geländeschnitt

Auch: Höhenschnitt · Geländeprofil

Der Geländeschnitt ist eine vermessungstechnische Zeichnung, die den Höhenverlauf eines Grundstücks entlang einer bestimmten Schnittlinie darstellt – üblicherweise sowohl im ursprünglichen (natürlichen) als auch im geplanten (durch Aufschüttung, Abgrabung oder Bebauung veränderten) Zustand.

Ausführliche Erklärung

Ein Geländeschnitt zeigt in der Seitenansicht, wie das Gelände eines Grundstücks ansteigt oder abfällt, wo sich Geländekanten, Böschungen oder Stützmauern befinden und wie sich ein geplantes Bauwerk in dieses Geländeprofil einfügt. Er wird typischerweise im Maßstab 1:100 gezeichnet und ergänzt den Lageplan um die dritte Dimension – die Höhe.

Praktische Bedeutung hat der Geländeschnitt vor allem in zwei Zusammenhängen:

  • Bauantrag: Als Teil der Bauvorlagen wird der Geländeschnitt bei den meisten Bauvorhaben von der Bauaufsichtsbehörde verlangt, da er zeigt, wie das geplante Gebäude in den vorhandenen und geplanten Geländeverlauf eingebettet wird. Häufig ist eine Darstellung des Geländes sowohl vor als auch nach der Baumaßnahme gefordert.
  • Abstandsflächenberechnung: Die Höhenlage des Geländes ist Ausgangspunkt für die Berechnung von Wandhöhen und Abstandsflächen nach den Landesbauordnungen. Bei geneigten Grundstücken kann die richtige Bezugshöhe (natürliches oder festgesetztes Gelände) über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens entscheiden.

Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind – und damit auch, ob und in welcher Form ein Geländeschnitt vorzulegen ist –, regeln die jeweiligen landesrechtlichen Bauvorlagenverordnungen; die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern im Detail.

Beispiel aus der Praxis

Beim Bauantrag für ein Einfamilienhaus an einem Hanggrundstück verlangt das Bauamt einen Geländeschnitt, der zeigt, wie das Gebäude in den abfallenden Hang eingepasst wird und wie hoch die geplante Aufschüttung an der Talseite ausfällt. Erst anhand dieses Schnitts lässt sich prüfen, ob die erforderlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze eingehalten werden.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Regelung. Die Pflicht zur Vorlage eines Geländeschnitts als Bauvorlage ergibt sich – je nach Umfang des Vorhabens – aus den Bauvorlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer in Verbindung mit den jeweiligen Landesbauordnungen.

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