Handtuchgrundstück
Auch: Schlauchgrundstück
Als Handtuchgrundstück (auch Schlauchgrundstück genannt) wird umgangssprachlich ein Grundstück bezeichnet, das im Verhältnis zu seiner Länge extrem schmal ist – ähnlich der Form eines ausgebreiteten Handtuchs oder Schlauchs. Solche Zuschnitte erschweren die Bebauung und Nutzung erheblich.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Begriff zwar umgangssprachlich, in der Praxis aber sehr gebräuchlich, um Käufern schnell ein Bild vom Grundstückszuschnitt zu vermitteln:
- Typische Ursachen: Handtuchgrundstücke entstehen häufig durch historische Erbteilungen (gleichmäßige Aufteilung eines Grundstücks unter mehreren Erben in parallele Streifen), durch alte dörfliche Hofstellen-Strukturen oder durch nachträgliche Grundstücksteilungen entlang einer schmalen Zuwegung.
- Bebauungsprobleme: Wegen der geringen Breite lassen sich die seitlichen Abstandsflächen nach der jeweiligen Landesbauordnung oft nur mit sehr schmalen, tiefen Gebäuden einhalten. Garagen, Stellplätze und eine sinnvolle Grundstücksaufteilung (Vorgarten, Terrasse, Garten) sind häufig nur eingeschränkt möglich.
- Wertminderung: Handtuchgrundstücke werden am Markt in der Regel mit einem Abschlag gegenüber regelmäßig geschnittenen Grundstücken gleicher Fläche gehandelt, da die eingeschränkte Nutzbarkeit die Standardbebauung erschwert. Gutachterausschüsse berücksichtigen dies über Umrechnungskoeffizienten bei der Bodenwertermittlung.
- Vorteile im Einzelfall: Bei bestimmten Bauformen (Reihenhaus, schmales Stadthaus, "Townhouse"-Konzepte) kann ein schmaler, langer Zuschnitt durchaus passend und wirtschaftlich sinnvoll sein – hier ist eine differenzierte Betrachtung je nach Zielgruppe und Bauvorhaben wichtig.
- Makler sollten bei Handtuchgrundstücken frühzeitig auf die Abstandsflächenregelung der zuständigen Landesbauordnung sowie auf mögliche Befreiungsmöglichkeiten im Bebauungsplan hinweisen, um realistische Erwartungen bei Kaufinteressenten zu setzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück ist 8 m breit, aber 60 m tief – ein klassisches Handtuchgrundstück. Aufgrund der beidseitig einzuhaltenden Abstandsflächen von je 3 m verbleiben effektiv nur 2 m nutzbare Breite für ein freistehendes Gebäude, sodass sich nur ein schmales, langgestrecktes Haus realisieren lässt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; umgangssprachlicher Begriff. Rechtlich relevant werden die Abstandsflächenvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Bebaubarkeit.