Hektarwert
Auch: Wert je Hektar · Bodenwert je Hektar
Der Hektarwert ist der Boden- oder Verkehrswert einer Fläche, ausgedrückt in Euro je Hektar (10.000 m²). Er ist die in der Land- und Forstwirtschaft übliche Maßeinheit für Flächenwerte, während im übrigen Immobilienmarkt meist der Quadratmeterpreis verwendet wird.
Ausführliche Erklärung
Während bei Bauland und bebauten Grundstücken der Preis üblicherweise je Quadratmeter angegeben wird, hat sich bei größeren land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Hektarwert als praxisübliche Bezugsgröße etabliert, weil ein Hektar der typischen Größenordnung landwirtschaftlicher Schläge und Forstflächen entspricht. Ein Hektarwert lässt sich unmittelbar in einen Quadratmeterpreis umrechnen (1 ha = 10.000 m²), sodass beide Angaben ineinander überführbar sind.
Grundlage der Ermittlung ist regelmäßig der Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse, der für landwirtschaftliche Flächen häufig direkt in Euro je Quadratmeter oder in Euro je Hektar ausgewiesen wird, differenziert nach Nutzungsart (Acker, Grünland, Forst) und Bodengüte. Bei der individuellen Verkehrswertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) fließen neben dem Bodenrichtwert weitere Faktoren ein, etwa die Bodenklasse bzw. Ertragsmesszahl, die Lage, die Erschließungssituation, Pachtverhältnisse sowie – bei forstwirtschaftlichen Flächen – der Bestandeswert des Baumbestands.
Für Makler, die land- und forstwirtschaftliche Flächen vermitteln, ist der Hektarwert die zentrale Vergleichsgröße bei der Markteinschätzung. Regional bestehen erhebliche Preisunterschiede, die vor allem von Bodengüte, Nutzungsart und der Nähe zu Ballungsräumen (Umwandlungserwartung in Bauland) abhängen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ackerland-Grundstück von 3 Hektar in guter Ackerlage wird mit einem Hektarwert von 35.000 Euro angesetzt, woraus sich ein Gesamtwert von 105.000 Euro ergibt – umgerechnet entspricht das einem Quadratmeterpreis von 3,50 Euro.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition. Die Verkehrswertermittlung, in die der Hektarwert als Bezugsgröße einfließt, richtet sich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV); die Bodenrichtwerte, auf denen die Hektarwertermittlung häufig aufbaut, werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen bzw. Länder ermittelt und veröffentlicht.