Innendämmung
Auch: Innenwanddämmung · raumseitige Dämmung
Bei einer Innendämmung wird die Wärmedämmung nicht außen an der Fassade, sondern von der Raumseite aus auf die Innenfläche der Außenwand angebracht. Sie kommt vor allem dort zum Einsatz, wo eine Außendämmung aus gestalterischen, denkmalrechtlichen oder eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Innendämmung vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden, historischen Fassaden und Eigentumswohnungen relevant, bei denen die Außenwand im Gemeinschaftseigentum steht:
- Typische Einsatzfälle: Denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Fassaden (Sichtziegel, Stuck, Naturstein), Wohnungseigentum, bei dem die Außenwand nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden darf, sowie Reihenmittelhäuser mit direkt angrenzender Nachbarbebauung.
- Bauphysikalisches Risiko: Der größte Nachteil ist das Risiko von Tauwasserausfall und Schimmelbildung an der ursprünglichen Wandkonstruktion, da der Taupunkt durch die Innendämmung in die kalte Bestandswand verschoben wird. Fachgerechte Planung mit kapillaraktiven Systemen (z. B. Kalziumsilikatplatten) oder diffusionsoffenen Materialien wie Holzfaser ist daher unerlässlich.
- Wärmebrücken: Anschlüsse an Innenwände, Geschossdecken und Fensterlaibungen müssen besonders sorgfältig geplant werden, da hier ungedämmte Bauteile in die gedämmte Wand hineinragen und punktuelle Wärmeverluste sowie Schimmelrisiken erzeugen können.
- Wohnflächenverlust: Da die Dämmung im Innenraum aufgebaut wird, verringert sich die nutzbare Wohnfläche geringfügig – ein Aspekt, den Makler bei der Flächenberechnung nach einer Sanierung berücksichtigen sollten.
- Alternative zur Außendämmung: Anders als ein Wärmedämmverbundsystem verändert die Innendämmung das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht, weshalb sie bei denkmalgeschützten Objekten oft die einzig genehmigungsfähige Option ist.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem denkmalgeschützten Stadthaus mit historischer Sandsteinfassade darf aus denkmalrechtlichen Gründen keine Außendämmung angebracht werden. Der Eigentümer lässt stattdessen eine kapillaraktive Innendämmung aus Kalziumsilikatplatten einbauen, die das Feuchtigkeitsrisiko minimiert und gleichzeitig den Energieverbrauch spürbar senkt.
Rechtsgrundlage
- DIN 4108-3 – Klimabedingter Feuchteschutz, maßgeblich für die bauphysikalisch sichere Planung von Innendämmungen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Legt die energetischen Mindestanforderungen an sanierte Außenwände fest, unabhängig von der gewählten Dämmvariante.