Klima-Geschwindigkeitsbonus
Auch: Geschwindigkeitsbonus · Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Fördersatz innerhalb der staatlichen Heizungsförderung (BEG), der Eigentümern selbstgenutzter Wohnungen einen Anreiz gibt, funktionstüchtige, aber alte fossile Heizungen (Öl-, Gas- oder Kohleheizungen ab einem bestimmten Alter, Nachtspeicherheizungen) frühzeitig durch eine klimafreundliche Heizung zu ersetzen. Hinweis: Im Juli 2026 wurde eine Reform der BEG-Heizungsförderung mit veränderter Degression angekündigt – die konkrete Bonushöhe sollte daher stets aktuell bei KfW/BAFA geprüft werden.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus ein wichtiges Argument bei der Beratung von Eigentümern mit älteren Heizanlagen:
- Anspruchsvoraussetzung: Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, die eine mindestens 20 Jahre alte, funktionierende fossile Heizung (Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung) austauschen, bevor eine gesetzliche Austauschpflicht greift. Er honoriert damit den freiwilligen, vorzeitigen Umstieg.
- Höhe und Degression: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus lag bis Mitte 2026 bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten und sollte nach der ursprünglichen Förderlogik erst ab 1. Januar 2029 in Stufen von jeweils 3 Prozentpunkten alle zwei Jahre sinken. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 eine Reform der BEG-Heizungsförderung mit angepasster, schnellerer Degression angekündigt; die aktuell gültige Bonushöhe und der genaue Degressionsverlauf sollten daher stets bei KfW/BAFA geprüft werden. Wer früh handelt, sichert sich in der Regel die zum Antragszeitpunkt jeweils höchste Bonusstufe.
- Kombinierbarkeit: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist Teil des BEG-Bonisystems für die Heizungsförderung (Programm 458) und mit der Grundförderung (30 %) sowie ggf. Effizienzbonus (5 %) und Einkommensbonus (bis 30 %) kombinierbar; die Gesamtförderung ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
- Umsetzungsfrist: Nach Erteilung der Förderzusage haben Eigentümer in der Regel drei Jahre Zeit, den Heizungstausch tatsächlich umzusetzen und das Projekt abzuschließen.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Bestandsimmobilien mit alter Heizanlage ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus ein starkes Verkaufs- bzw. Beratungsargument, insbesondere kombiniert mit dem Hinweis auf die künftige Degression – wer jetzt saniert, sichert sich die höchste Förderquote.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer betreibt noch eine 22 Jahre alte, aber funktionierende Ölheizung und lässt sie 2026 freiwillig gegen eine Wärmepumpe austauschen, bevor eine Austauschpflicht greift. Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent erhält er den Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozentpunkten – insgesamt 50 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten.
Rechtsgrundlage
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie (Programm 458), die den Klima-Geschwindigkeitsbonus, seine Voraussetzungen und die Degressionsstufen regelt.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bildet den gesetzlichen Rahmen für die Pflicht zum Heizungstausch, auf dem die Förderung aufbaut.