Klimaschutz

Auch: Klimaschutzmaßnahmen

Klimaschutz umfasst alle Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen verringern oder deren Abbau fördern. Für die Immobilienwirtschaft steht dabei vor allem die Minderung der Emissionen aus Heizung, Warmwasserbereitung und Baumaterialien im Vordergrund, da der Gebäudesektor zu den emissionsintensivsten Bereichen zählt.

Ausführliche Erklärung

Den rechtlichen Rahmen für Klimaschutz in Deutschland bildet das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das verbindliche Emissionsminderungsziele sowie das Ziel der Treibhausgasneutralität festlegt. Seit der KSG-Novelle 2024 erfolgt die Zielkontrolle sektorübergreifend anhand einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge; eigene Emissionsbudgets für einzelne Sektoren wie den Gebäudesektor sieht das Gesetz nicht mehr vor (siehe Klimaschutzgesetz). Aus diesem übergeordneten Rahmen leiten sich dennoch zahlreiche Einzelregelungen für die Immobilienwirtschaft ab:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Mindestanforderungen an energetische Standards von Neubauten und an Heizungen im Bestand.
  • Energetische Sanierung: Förderprogramme (u. a. der KfW) unterstützen Dämmung, Fenstertausch und den Austausch fossiler Heizsysteme gegen klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen.
  • CO2-Bepreisung: Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe verteuert Heizöl- und Erdgasheizungen zusätzlich und wird bei Mietverhältnissen anteilig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
  • Erneuerbare Energien am Gebäude: Photovoltaikpflichten einzelner Bundesländer und die EEG-Förderung tragen zur Emissionsminderung im Gebäudebetrieb bei.

Für Makler ist Klimaschutz zunehmend ein Beratungsthema: Der energetische Zustand einer Immobilie beeinflusst nicht nur die laufenden Kosten, sondern über den Energieausweis auch die Vermarktbarkeit sowie – mit Blick auf künftig verschärfte Anforderungen – den langfristigen Werterhalt des Objekts.

Beispiel aus der Praxis

Ein Vermieter tauscht die alte Ölheizung eines Mehrfamilienhauses gegen eine Wärmepumpe aus und lässt die oberste Geschossdecke dämmen. Damit reduziert er die Treibhausgasemissionen des Gebäudes deutlich und nutzt zugleich Fördermittel, die im Rahmen der Klimaschutzpolitik bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlage

  • Klimaschutzgesetz (KSG) – legt Emissionsminderungsziele und das Ziel der Treibhausgasneutralität fest; seit der Novelle 2024 gilt eine sektorübergreifende Gesamtbetrachtung statt eigener Sektorbudgets (z. B. für Gebäude), aus der sich weiterhin Einzelregelungen wie das Gebäudeenergiegesetz ableiten.

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