Kontingentvertrag

Auch: Paketvertrag · Objektkontingent

Ein Kontingentvertrag ist eine gängige Vertragsform zwischen Makler und Immobilienportal, bei der gegen eine feste monatliche oder jährliche Gebühr eine bestimmte Anzahl gleichzeitig veröffentlichter Inserate (das „Kontingent") eingeräumt wird – unabhängig davon, wie viele Klicks oder Interessentenkontakte tatsächlich generiert werden.

Ausführliche Erklärung

Die großen deutschen Immobilienportale (z. B. ImmoScout24, Immowelt) bieten Maklern in der Regel gestaffelte Kontingentpakete an, die sich nach der Anzahl gleichzeitig schaltbarer Objekte richten – etwa Pakete für 10, 25, 50 oder unbegrenzt viele parallel aktive Inserate. Charakteristisch für den Kontingentvertrag:

  • Feste Grundgebühr, meist gestaffelt nach Paketgröße, unabhängig von tatsächlicher Nutzung oder Erfolg.
  • Kontingentgrenze: Ist das Kontingent ausgeschöpft (z. B. alle 25 Plätze mit aktiven Inseraten belegt), muss ein bestehendes Inserat deaktiviert werden, bevor ein neues eingestellt werden kann – oder es wird kostenpflichtig ein zusätzliches Kontingent nachgebucht.
  • Laufzeitbindung: Kontingentverträge werden meist mit Mindestlaufzeit (häufig 12 Monate) und automatischer Verlängerungsklausel abgeschlossen, was bei der Portalauswahl und Kostenkalkulation zu beachten ist.
  • Zusatzleistungen: Häufig sind Zusatzoptionen wie Top-Platzierungen, Premium-Exposés oder erweiterte Statistiken gegen Aufpreis buchbar, die über das reine Grundkontingent hinausgehen.

Abzugrenzen ist der Kontingentvertrag vom leistungsabhängigen Klickpreis-Modell (Cost-per-Click/-Lead): Während der Kontingentvertrag unabhängig vom Erfolg feste Kosten verursacht, aber bei hoher Auslastung günstiger pro Inserat wird, skaliert das Klickpreismodell direkt mit der tatsächlichen Nutzerinteraktion.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Die Wahl des passenden Kontingents richtet sich nach dem durchschnittlichen Objektbestand: Ein zu kleines Kontingent zwingt zur Deaktivierung älterer Inserate, ein zu großes verursacht unnötige Fixkosten.
  • Bei mehreren parallel genutzten Portalen (Multi-Channel-Vermarktung) sollte die Kontingentgröße jedes Anbieters auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden, um Streuverluste zu vermeiden.
  • Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen sind vertraglich genau zu prüfen, da Kontingentverträge oft mit relativ langen Bindungsfristen und kurzen Kündigungsfenstern versehen sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständisches Maklerbüro schließt mit einem großen Immobilienportal einen Kontingentvertrag über 25 gleichzeitig aktive Inserate zu einer festen Monatsgebühr ab. Steigt der Objektbestand auf 30 aktuell zu vermarktende Immobilien, muss das Büro entweder fünf ältere Inserate deaktivieren oder ein größeres Kontingentpaket zu höheren Kosten nachbuchen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Kontingentvertrag ist ein zivilrechtlicher Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) zwischen Makler und Portalbetreiber, dessen Ausgestaltung den allgemeinen AGB-rechtlichen Grenzen (§§ 305 ff. BGB) unterliegt.

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