Kontrollzone
Auch: Flugverbotszone · Kontrollzone (Luftraum)
Eine Kontrollzone ist ein per Luftrecht besonders geschützter Luftraum, etwa rund um Flughäfen, in dem der Betrieb von Kameradrohnen für Immobilienaufnahmen grundsätzlich verboten oder nur mit gesonderter Erlaubnis der zuständigen Flugsicherung möglich ist.
Ausführliche Erklärung
Für Luftaufnahmen von Immobilien (Drohnenfotos, Drohnenvideos) müssen Makler und beauftragte Dienstleister prüfen, ob sich das Objekt innerhalb einer Kontrollzone (englisch: Control Zone, "CTR") befindet. Kontrollzonen umgeben in Deutschland üblicherweise Verkehrsflughäfen in einem Radius von mehreren Kilometern und reichen bis zu einer bestimmten Höhe – innerhalb dieser Zonen ist der unkontrollierte Drohnenbetrieb aus Sicherheitsgründen untersagt.
Praxisrelevante Punkte für Makler:
- Prüfpflicht vor Auftrag: Vor jeder Beauftragung eines Drohnenfotografen sollte geprüft werden, ob das Objekt in einer Kontrollzone, einem Flugbeschränkungsgebiet oder in der Nähe sensibler Bereiche (Kraftwerke, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Einsatzorte von Polizei/Rettungsdiensten) liegt.
- Genehmigungspflicht: Innerhalb einer Kontrollzone ist eine Freigabe der zuständigen Flugsicherung (i. d. R. der Deutschen Flugsicherung, DFS) erforderlich; diese kann online über Portale beantragt werden, benötigt aber Vorlauf und ist nicht immer garantiert.
- Karten und Tools: Verfügbare Apps und Karten (z. B. die DFS-App "DIPUL") zeigen Kontrollzonen, Flugbeschränkungen und weitere Betriebsverbotszonen tagesaktuell an und sollten vor jedem Drohneneinsatz konsultiert werden.
- Haftungsrisiko: Verstöße gegen Kontrollzonen-Vorgaben sind Ordnungswidrigkeiten oder je nach Schwere sogar Straftaten und können empfindliche Bußgelder sowie den Verlust der Drohnenbetreiberzulassung nach sich ziehen. Makler sollten sich vertraglich absichern, dass der beauftragte Drohnenpilot alle Genehmigungen eigenverantwortlich einholt.
- Alternative Aufnahmetechniken: In Kontrollzonen ohne erteilte Freigabe müssen Makler auf bodengebundene Alternativen wie Teleskopmast-Fotografie oder klassische Fotografie ausweichen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus liegt fünf Kilometer vom Flughafen Frankfurt entfernt innerhalb der dortigen Kontrollzone. Der beauftragte Drohnenpilot beantragt rechtzeitig vor dem geplanten Fototermin eine Freigabe bei der Deutschen Flugsicherung; erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Drohne für die Luftaufnahmen des Objekts starten.
Rechtsgrundlage
- § 21h LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) – Regelt Betriebsverbote und -beschränkungen für unbemannte Fluggeräte, u. a. in Kontrollzonen.
- LuftVG (Luftverkehrsgesetz) – Allgemeine Grundlage der Luftraumordnung und -überwachung in Deutschland.
- EU-Durchführungsverordnung 2019/947 – Unionsweite Vorgaben zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (Drohnenverordnung), inklusive Geo-Zonen wie Kontrollzonen.