Kubatur

Auch: Rauminhalt · Bauvolumen

Die Kubatur bezeichnet im Bauwesen und in der Architektur das geometrisch messbare Volumen eines Gebäudes oder Baukörpers – unabhängig von dessen Form, Gestaltung oder Materialbeschaffenheit. Sie wird nach der Formel Länge × Breite × Höhe berechnet.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Kubatur stammt aus der Architektur und dem Bauwesen und beschreibt schlicht das umbaute Volumen eines Bauwerks. Die Grundformel lautet:

Kubatur = Länge × Breite × Höhe

Die Höhe wird dabei je nach vorhandenem Untergeschoss unterschiedlich gemessen: Ist ein Keller vorhanden, beginnt die Messung ab dem Kellerfußboden (inklusive Bodenbelag) bis zum Bodenbelag des darüberliegenden Geschosses; ist kein Keller vorhanden, wird vom untersten Bodenbelag bis zum Bodenbelag des nächsten Geschosses gemessen. Bei mehrgeschossigen Gebäuden werden die Volumina der einzelnen Geschosse addiert.

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Vergleichbarkeit von Bauvolumen: Die Kubatur wird häufig herangezogen, um das reine Bauvolumen unterschiedlich geformter Gebäude vergleichbar zu machen – etwa bei der Beurteilung, ob ein geplanter Neubau in das städtebauliche Umfeld passt oder das zulässige Baurecht ausschöpft.
  • Bauleitplanung: In Bebauungsplänen können neben der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) auch Festsetzungen zur maximalen Kubatur oder zum Bauvolumen enthalten sein, um übermäßig massive Baukörper zu verhindern.
  • Bewertung und Bauträgerkalkulation: Bei größeren Projektentwicklungen dient die Kubatur als Kalkulationsgrundlage für Baukosten, da bestimmte Gewerke (z. B. Rohbau, Dämmung, Heizvolumen) mit dem umbauten Raum korrelieren.
  • Abgrenzung zu anderen Flächenbegriffen: Anders als die Grundfläche (Fläche) oder die Wohnfläche (Nutzfläche) beschreibt die Kubatur das dreidimensionale Volumen und ist damit ein eigenständiger Bewertungsmaßstab, der insbesondere bei ungewöhnlich geschnittenen oder sehr hohen Räumen (z. B. Lofts, Hallen) relevant wird.

Die Kubatur ist keine gesetzlich normierte Pflichtangabe im Grundbuch oder Kaufvertrag, wird aber in Bauplanungsunterlagen, Architektenverträgen und städtebaulichen Wettbewerben regelmäßig als Kenngröße verwendet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 10 m × 8 m und eine Geschosshöhe von 2,80 m über zwei Vollgeschosse zzgl. Keller mit 2,50 m Höhe. Die Kubatur berechnet sich als (10 m × 8 m × 2,80 m × 2) zzgl. (10 m × 8 m × 2,50 m) = 448 m³ + 200 m³ = 648 m³ umbauter Raum.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Die Berechnungsmethodik orientiert sich an DIN 277 ("Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen"), die auch Regelungen zum Brutto-Rauminhalt (BRI) enthält. In Bebauungsplänen kann die Kubatur als städtebauliches Maß der baulichen Nutzung nach § 9 BauGB i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Berücksichtigung finden.

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