Kundenbewertung

Auch: Kundenrezension · Erfahrungsbericht

Die Kundenbewertung ist die von einem Auftraggeber oder Interessenten abgegebene öffentliche Beurteilung der Maklerleistung – typischerweise als Sternebewertung mit Kommentar auf Google, Immobilienportalen oder eigenen Bewertungsplattformen. Sie ist heute einer der wichtigsten Vertrauensfaktoren bei der Maklerauswahl.

Ausführliche Erklärung

Für Maklerbüros haben Kundenbewertungen eine ähnliche Funktion wie früher die Mundpropaganda: Ein Großteil der Eigentümer und Käufer informiert sich vor der Beauftragung über die Erfahrungen anderer Kunden. Rechtlich und praktisch relevant sind dabei mehrere Aspekte:

  • Wettbewerbsrecht: Gefälschte, gekaufte oder unangemessen incentivierte Bewertungen können als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG gelten und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Auch das gezielte Löschen negativer, aber wahrer Bewertungen ist unzulässig.
  • Datenschutz: Die Verarbeitung der Bewertungsdaten (Name, Kommentar) durch das Portal bzw. den Makler benötigt eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO – meist die Einwilligung des Bewertenden oder das berechtigte Interesse an der Reputationsdarstellung.
  • Persönlichkeitsrecht des Maklers: Enthält eine Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, kann der Makler Löschung und Unterlassung verlangen; bloße, sachlich begründete Kritik muss dagegen grundsätzlich hingenommen werden.

Für die Maklerpraxis ist der aktive Umgang mit Kundenbewertungen – das systematische Einholen positiver Bewertungen nach erfolgreichem Abschluss und die professionelle Reaktion auf Kritik – Teil des Bewertungsmanagements und eng mit dem Aufbau des Maklerimages verknüpft. Bewertungsportale und -aggregatoren fassen Einzelbewertungen häufig zu einer Gesamtnote oder einem Ranking zusammen (siehe Maklerbewertungsportal).

Beispiel aus der Praxis

Nach erfolgreichem Verkauf einer Eigentumswohnung bittet der Makler die Verkäuferin um eine kurze Bewertung auf seinem Google-Unternehmensprofil. Die Verkäuferin vergibt fünf Sterne und lobt die transparente Kommunikation während des gesamten Verkaufsprozesses – eine Bewertung, die künftige Interessenten bei der Maklerauswahl beeinflusst.

Rechtsgrundlage

  • § 5 UWG – Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen, das auch gefälschte oder manipulierte Bewertungen erfasst.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewertungen.

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