Mietwohnung
Auch: Wohnung zur Miete
Eine Mietwohnung ist Wohnraum, den ein Vermieter einem Mieter aufgrund eines Mietvertrags gegen Zahlung einer Miete zum Gebrauch überlässt. Sie ist die häufigste Form der Wohnraumnutzung in Deutschland und unterliegt den besonderen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts.
Ausführliche Erklärung
Rechtlich basiert jedes Mietverhältnis über eine Mietwohnung auf § 535 BGB, der die Grundpflichten von Vermieter (Überlassung und Erhaltung der Mietsache in vertragsgemäßem Zustand) und Mieter (Zahlung der vereinbarten Miete) festlegt. Für Wohnraum gelten darüber hinaus nach § 549 BGB die besonderen Schutzvorschriften der §§ 549 bis 577a BGB, die den Mieter etwa vor überhöhten Mieterhöhungen, formlosen Kündigungen und ungerechtfertigten Kautionsforderungen schützen. Diese Schutzmechanismen unterscheiden die Mietwohnung deutlich von der Gewerberaummiete, bei der weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
Für die Maklerpraxis ist die Mietwohnung der mit Abstand häufigste Vermittlungsgegenstand im Wohnsegment. Zentrale Eckpunkte eines Mietwohnungs-Vertragsverhältnisses sind die Nettokaltmiete, die umlagefähigen Betriebskosten, eine mögliche Mietsicherheit sowie – je nach Lage – die Anwendbarkeit von Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter überlässt einer Familie eine Dreizimmerwohnung gegen eine monatliche Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung. Der Mietvertrag regelt zusätzlich eine Mietsicherheit in Höhe von zwei Monatsmieten sowie die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse.