Mineralwolldämmung
Auch: Mineralfaserdämmung
Mineralwolldämmung ist ein Dämmstoff aus mineralischen Fasern, der als Glaswolle oder Steinwolle hergestellt wird. Sie zählt zu den meistverwendeten Dämmmaterialien in Deutschland und wird für Fassaden, Dächer, Innenwände und Zwischensparrendämmungen eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Man unterscheidet zwei Hauptarten von Mineralwolle:
- Glaswolle: hergestellt aus recyceltem Altglas, Sand und Bindemitteln; leichter, günstiger, häufig in Dach- und Wanddämmungen.
- Steinwolle: hergestellt aus vulkanischem Gestein (Basalt, Diabas); schwerer, formstabiler, mit höherer Rohdichte und besserem Schallschutz, häufig bei Fassadendämmung (WDVS) und Brandschutzanwendungen.
Für Makler relevante Eigenschaften:
- Brandschutz: Mineralwolle ist nichtbrennbar (Baustoffklasse A1 bzw. A2 nach DIN 4102) und wird deshalb bevorzugt bei Hochhäusern, Brandwänden und dort eingesetzt, wo hohe Brandschutzanforderungen gelten – ein Vorteil gegenüber brennbaren Dämmstoffen wie EPS (Polystyrol).
- Schalldämmung: Aufgrund der offenporigen Faserstruktur bietet Mineralwolle eine gute Schalldämmung, was besonders bei Geschossdecken und Trennwänden in Mehrfamilienhäusern relevant ist.
- Diffusionsoffenheit: Mineralwolle ist in der Regel diffusionsoffen (dampfdurchlässig), was bei fachgerechter Ausführung mit Dampfbremsen ein feuchtetechnisch unkritisches Bauteilverhalten ermöglicht.
- Einsatzbereiche: Zwischensparrendämmung, Aufsparrendämmung, Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit Steinwolle sowie Trittschalldämmung unter Estrichen.
- Wärmeleitfähigkeit: Übliche Werte liegen zwischen 0,032 und 0,040 W/(m·K), abhängig von Produktqualität und Rohdichte.
Beim Verkauf oder der Vermietung sanierter Objekte kann die Art der verwendeten Dämmung (Mineralwolle statt EPS) ein Argument gegenüber sicherheitsbewussten Käufern und Mietern sein, insbesondere bei mehrgeschossigen Gebäuden. Bei der Bewertung von Sanierungsmaßnahmen im Energieausweis wird die eingesetzte Dämmstoffart selten explizit ausgewiesen, ist aber für die Beurteilung von Brandschutz und Langzeitqualität relevant.
Beispiel aus der Praxis
Bei der energetischen Sanierung einer Fassade wird ein Wärmedämmverbundsystem mit Steinwolle-Dämmplatten (Rohdichte 140 kg/m³) verwendet, um sowohl die Anforderungen des GEG an den U-Wert zu erfüllen als auch den Brandschutz gegenüber einer EPS-Dämmung zu verbessern.
Rechtsgrundlage
- DIN 4108 – Regelt Anforderungen an den Wärmeschutz im Hochbau, einschließlich Dämmstoffkennwerten.
- GEG – Legt Höchstwerte für den U-Wert von Bauteilen fest, die mit Mineralwolldämmung erreicht werden können.
- Keine gesonderte materialspezifische Rechtsgrundlage; die Anforderungen ergeben sich aus den allgemeinen Wärmeschutz- und Brandschutzvorgaben.