Netzwerkakquise

Auch: Akquise über Netzwerke · Kontaktnetzwerk-Akquise

Netzwerkakquise bezeichnet die gezielte Gewinnung von Makleraufträgen über bestehende und aktiv gepflegte persönliche und geschäftliche Kontakte – etwa zu Notaren, Handwerkern, Steuerberatern, Vereinsmitgliedern oder früheren Kunden – statt über anonyme Kalt- oder Massenakquise.

Ausführliche Erklärung

Anders als die Kaltakquise, bei der fremde Eigentümer ohne Vorbeziehung angesprochen werden, setzt die Netzwerkakquise auf bereits vorhandenes Vertrauen. Typische Netzwerkknoten für Makler sind:

  • Berufliche Multiplikatoren: Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Bankberater, Handwerker, Architekten und Hausverwalter, die häufig als Erste von einem bevorstehenden Verkauf erfahren.
  • Persönliche Netzwerke: Vereine, Ehemaligen- und Nachbarschaftsnetzwerke, lokale Wirtschaftsverbände sowie das eigene Bekannten- und Kundennetzwerk.
  • Digitale Netzwerke: berufliche Plattformen (z. B. Business-Netzwerke) und lokale Social-Media-Gruppen.

Der Erfolg der Netzwerkakquise hängt maßgeblich von Kontinuität ab: Regelmäßiger, unaufdringlicher Kontakt (Newsletter, Einladungen, kleine Aufmerksamkeiten, Marktupdates) hält den Makler im Bewusstsein potenzieller Auftraggeber, sodass er angesprochen wird, sobald ein Verkaufs- oder Vermietungsbedarf entsteht. Im Unterschied zum Empfehlungsmarketing, das primär auf der aktiven Weiterempfehlung durch zufriedene Kunden basiert, ist Netzwerkakquise breiter angelegt und schließt auch Kontakte ein, die selbst nie Kunde waren, aber als Informationsquelle oder Türöffner fungieren. Viele Maklerbüros pflegen ihr Netzwerk systematisch über CRM-Systeme, um Kontaktanlässe nicht zu verpassen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler pflegt seit Jahren Kontakt zu mehreren Notaren und Steuerberatern in seiner Region, indem er sie regelmäßig über die lokale Marktentwicklung informiert. Als eine Mandantin eines Steuerberaters unerwartet eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, empfiehlt der Steuerberater genau diesen Makler – ein klassischer Fall erfolgreicher Netzwerkakquise ohne direkte Kaltansprache.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Allgemeine Grenzen ergeben sich aus dem Wettbewerbsrecht (UWG) und aus datenschutzrechtlichen Vorgaben, soweit personenbezogene Kontaktdaten verarbeitet werden.

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