Standortfaktor
Auch: Lagefaktor · Standortqualität
Ein Standortfaktor ist eine Eigenschaft der Lage einer Immobilie – zum Beispiel Verkehrsanbindung, Nahversorgung, Schulen, Arbeitsplatznähe oder das soziale Umfeld –, die neben Gebäudezustand und Grundstücksgröße maßgeblich über den erzielbaren Kaufpreis oder die Miete entscheidet.
Ausführliche Erklärung
In der Immobilienpraxis ist unbestritten, dass „Lage, Lage, Lage" der wichtigste Werttreiber ist – Standortfaktoren sind die einzelnen Bausteine, aus denen sich diese Lagequalität zusammensetzt. Man unterscheidet üblicherweise:
- Harte Standortfaktoren: objektiv messbare Größen wie Verkehrsanbindung (ÖPNV, Autobahnanschluss), Entfernung zu Arbeitsplätzen, Verfügbarkeit von Kitas und Schulen, Einzelhandels- und Ärzteversorgung sowie die allgemeine Infrastruktur einer Gemeinde.
- Weiche Standortfaktoren: eher subjektive oder image-bezogene Kriterien wie Wohnumfeld, Nachbarschaft, Sicherheitsempfinden, Lärmbelastung oder die Attraktivität eines Viertels für eine bestimmte Zielgruppe.
Standortfaktoren wirken auf zwei Ebenen: Die Makrolage beschreibt die Attraktivität der Stadt oder Region insgesamt (Wirtschaftskraft, Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt), die Mikrolage die konkrete Umgebung des Objekts (Straße, Quartier, direkte Nachbarschaft). Für die Wertermittlung fließen Standortfaktoren vor allem in Vergleichswert- und Sachwertverfahren über Lage- bzw. Marktanpassungsfaktoren ein; Gutachterausschüsse berücksichtigen sie bei der Ableitung von Bodenrichtwerten. Für Makler sind Standortfaktoren ein zentrales Argument in Exposé und Beratungsgespräch, weil sie erklären, warum vergleichbare Objekte in unterschiedlichen Lagen sehr unterschiedliche Preise erzielen.
Beispiel aus der Praxis
Zwei baugleiche Reihenhäuser in derselben Stadt erzielen unterschiedliche Preise: Das eine liegt in fußläufiger Entfernung zu S-Bahn, Grundschule und Einkaufszentrum, das andere an einer stark befahrenen Ausfallstraße ohne Nahversorgung. Die unterschiedlichen Standortfaktoren erklären einen Preisunterschied von mehreren zehntausend Euro trotz identischer Bausubstanz.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition; Standortfaktoren fließen mittelbar über die Vorschriften zur Wertermittlung (ImmoWertV) und die Arbeit der Gutachterausschüsse in die Marktwertermittlung ein.