Suggestivfrage

Auch: Lenkungsfrage · Suggestivfragetechnik

Eine Suggestivfrage ist eine Frageform, die die gewünschte Antwort bereits in der Fragestellung nahelegt oder vorwegnimmt, sodass dem Gesprächspartner eine bestimmte Antwortrichtung erschwert widersprochen werden kann. Im Verkaufsgespräch wird sie eingesetzt, um Zustimmung zu erzeugen und Gespräche in eine gewünschte Richtung zu lenken.

Ausführliche Erklärung

Suggestivfragen sind ein klassisches Instrument der Gesprächsführung im Vertrieb und werden von Maklern in unterschiedlichen Phasen des Verkaufsprozesses eingesetzt:

  • Typische Formulierungen: "Sie möchten doch sicher auch den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen, oder?" oder "Ein zügiger Verkaufsabschluss wäre Ihnen doch auch lieber als monatelange Unsicherheit, richtig?"
  • Funktionsweise: Die Frage enthält eine implizite Wertung oder Prämisse, der zuzustimmen sozial naheliegend ist – ein Widerspruch würde bedeuten, gegen eine scheinbar selbstverständliche Aussage zu argumentieren.
  • Einsatzbereiche: Bei der Akquise (Vorbereitung des Alleinauftrags-Abschlusses), in der Einwandbehandlung (Vorwegnahme möglicher Bedenken) und beim Verkaufsabschluss (sanfte Hinführung zur Unterschrift).
  • Abgrenzung zur direkten Abschlussfrage: Während die direkte Abschlussfrage unverblümt nach einer Entscheidung fragt ("Unterschreiben wir heute?"), führt die Suggestivfrage subtiler und schrittweise zur gewünschten Zustimmung.
  • Risiken: Werden Suggestivfragen zu offensichtlich oder zu häufig eingesetzt, wirken sie manipulativ und können das Vertrauen (Rapport) des Kunden beschädigen; ein souveräner Kunde durchschaut die Technik häufig und reagiert mit Ablehnung oder Misstrauen.
  • Ethische Grenze: Suggestivfragen dürfen nicht dazu genutzt werden, Kunden über wesentliche Vertragsinhalte zu täuschen oder sie zu einer Entscheidung zu drängen, die nicht in ihrem eigentlichen Interesse liegt – dies kann im Einzelfall an die Grenze unzulässiger Beeinflussung oder sogar arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) heranreichen.

Beispiel aus der Praxis

Im Akquisegespräch fragt der Makler: "Sie legen doch sicher großen Wert darauf, dass Ihre Immobilie professionell und mit hochwertigen Fotos vermarktet wird, oder?" Der Eigentümer stimmt zu, wodurch der Makler im nächsten Schritt sein Vermarktungskonzept – inklusive Home Staging und professioneller Fotografie – als logische Konsequenz präsentieren kann.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Suggestivfragen sind eine Kommunikationstechnik; werden sie zur bewussten Täuschung über wesentliche Umstände eingesetzt, kann dies im Extremfall unter arglistige Täuschung nach § 123 BGB fallen.

Verwandte Begriffe