Wiederkehrender Beitrag
Auch: Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag · WKB
Der wiederkehrende Beitrag ist ein alternatives Erhebungsmodell für Straßenausbaubeiträge: Statt einer einmaligen Beitragspflicht der Anlieger einer konkret ausgebauten Straße werden die jährlichen Aufwendungen für Erneuerung, Verbesserung und Umbau aller Straßen eines Abrechnungsgebiets auf sämtliche Grundstücke innerhalb dieses Gebiets umgelegt.
Ausführliche Erklärung
Die Kommunalabgabengesetze (KAG) mehrerer Bundesländer eröffnen den Gemeinden ein Wahlrecht zwischen zwei Systemen der Straßenausbaubeitragserhebung:
- Einmalbeitrag: Die "öffentliche Einrichtung" im beitragsrechtlichen Sinn ist die einzelne ausgebaute Straße. Nur die an dieser konkreten Straße liegenden Grundstücke werden zu einem einmaligen Beitrag herangezogen, wenn diese Straße ausgebaut wird.
- Wiederkehrender Beitrag (WKB): Die öffentliche Einrichtung ist hier nicht die einzelne Straße, sondern das gesamte Straßennetz einer Gemeinde oder eines abgegrenzten Gebietsteils (Abrechnungseinheit). Alle Grundstücke innerhalb dieser Abrechnungseinheit werden gemeinsam herangezogen – unabhängig davon, an welcher konkreten Straße sie liegen. Die jährlichen Ausbau- und Erneuerungskosten aller Straßen der Abrechnungseinheit werden auf sämtliche Grundstücke der Einheit verteilt, in der Regel wiederkehrend als jährlicher Beitrag.
Der wesentliche Vorteil des wiederkehrenden Modells liegt in der breiteren Solidargemeinschaft der Beitragspflichtigen: Statt punktuell hoher Einmalbeiträge für Anlieger einer gerade ausgebauten Straße zahlen alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit über die Jahre hinweg moderatere, dafür regelmäßige Beiträge. Ob ein Land bzw. eine Gemeinde das wiederkehrende Modell, das Einmalmodell oder – wie inzwischen einzelne Bundesländer – gar keine Straßenausbaubeiträge mehr vorsieht, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der kommunalen Satzung.
Für Immobilienkäufer und -verkäufer ist relevant, ob ein Grundstück in einer Gemeinde mit wiederkehrenden Beiträgen liegt: Hier fallen tendenziell regelmäßige, aber überschaubare jährliche Zahlungen an, statt eines einmaligen, potenziell hohen Beitrags nach Ausbau der unmittelbar angrenzenden Straße.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde hat in ihrer Satzung das wiederkehrende Beitragsmodell eingeführt und ihr Gebiet in mehrere Abrechnungseinheiten unterteilt. Ein Grundstückseigentümer zahlt jährlich einen anteiligen Beitrag, obwohl seine eigene Straße gerade nicht ausgebaut wird, weil an anderer Stelle innerhalb derselben Abrechnungseinheit Straßen erneuert werden.
Rechtsgrundlage
- Kommunalabgabengesetze der Länder (KAG) – Ermöglichen in mehreren Bundesländern die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge als Alternative zum Einmalbeitrag; Ausgestaltung und Zulässigkeit sind länderspezifisch unterschiedlich geregelt.