Aufzugsschacht
Auch: Fahrschacht · Liftschacht
Der Aufzugsschacht ist der senkrechte, brandschutztechnisch abgeschlossene Baukörper, in dem sich die Kabine eines Aufzugs zwischen den Geschossen bewegt. Er enthält neben der Fahrbahn auch Führungsschienen, Gegengewicht und Sicherheitseinrichtungen.
Ausführliche Erklärung
Aufzugsschächte werden entweder bereits im Rohbau als tragende Betonkonstruktion mitgeplant oder – etwa bei nachträglichem Einbau von Aufzügen in Bestandsgebäuden – als selbsttragende Stahl- oder Glaskonstruktion außen an das Gebäude angebaut. Der Schacht muss den brandschutztechnischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung genügen, da er im Brandfall als vertikale Ausbreitungsroute für Rauch und Feuer wirken kann; entsprechend sind Schachtwände, Schachttüren und Entrauchungsöffnungen auszuführen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Aufzugsschacht regelmäßig Gemeinschaftseigentum, unabhängig davon, an welche Sondereigentumseinheiten er angrenzt. Instandhaltung, Wartung und ggf. der nachträgliche Einbau eines Aufzugs (etwa zur Herstellung von Barrierefreiheit) sind daher Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft und unterliegen den entsprechenden Beschlussregeln des Wohnungseigentumsrechts. Für Makler ist bei Bestandsobjekten mit nachträglich eingebautem Außenaufzug zudem relevant, ob der Schacht auf eigenem Grund steht oder eine Grunddienstbarkeit bzw. Baulast auf einem Nachbargrundstück erfordert.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentümergemeinschaft beschließt den nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs an der Gebäuderückseite. Der Aufzugsschacht wird als freistehende Stahl-Glas-Konstruktion errichtet und über Laubengänge an jedem Geschoss mit dem Treppenhaus verbunden.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Spezialnorm für den Schacht als Bauteil; einschlägig sind die Brandschutzvorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie – für den Betrieb der Aufzugsanlage selbst – die Betriebssicherheitsverordnung.