Baugerüst

Auch: Arbeitsgerüst · Fassadengerüst

Ein Baugerüst ist eine vorübergehend aufgebaute Konstruktion aus Metallrohren, -rahmen oder Systembauteilen, die während Bau-, Sanierungs- oder Fassadenarbeiten einen sicheren Zugang und Arbeitsplatz in der Höhe schafft und gleichzeitig Personen und Materialien vor Absturz schützt.

Ausführliche Erklärung

Baugerüste kommen bei nahezu jeder Baumaßnahme oberhalb des Erdgeschosses zum Einsatz – von der Dacheindeckung über Fassadensanierungen und Wärmedämmmaßnahmen bis zum kompletten Neubau. Technisch wird zwischen Arbeitsgerüsten, die einen Arbeitsplatz in der Höhe schaffen, und Schutzgerüsten (Fanggerüsten), die vor allem herabfallende Gegenstände oder Personen auffangen sollen, unterschieden; häufig übernimmt ein Gerüst beide Funktionen. Standard-Bauart ist heute das Systemgerüst mit vorgefertigten Rahmen- oder Rohr-Kupplungs-Elementen, das schnell auf- und abgebaut werden kann.

Technische Grundlage für Konstruktion, Standsicherheit und Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten sind heute in erster Linie die europäischen Normen DIN EN 12811 (Leistungsanforderungen und Bemessung temporärer Konstruktionen für Bauwerke) und DIN EN 12810 (Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen), ergänzt durch DIN 4420 – deren Teil 1 allgemeine Anforderungen an Schutzgerüste enthält und deren Teil 3 als nationale Anwendungsnorm in Verbindung mit den EN-Normen übliche deutsche Gerüstbauarten regelt. Zusätzlich gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der Berufsgenossenschaften zur Standsicherheit, zur zulässigen Belastung, zu Absturzsicherungen und zur regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person vor Nutzungsbeginn. Bauordnungsrechtlich sind Baugerüste ausdrücklich von der Kategorie der „Fliegenden Bauten" ausgenommen, da sie als Teil der Baustelleneinrichtung gelten und nicht eigenständig genehmigungspflichtig sind wie diese.

Reicht die Fläche des eigenen Grundstücks für die Aufstellung nicht aus, muss häufig eine Gerüststandfläche auf dem Nachbargrundstück genutzt werden; dies ist über das landesrechtlich geregelte Hammerschlags- und Leiterrecht in der Regel zu dulden. Für Projektentwickler und Bauherren stellt das Gerüst zudem einen eigenen, nicht unerheblichen Kostenblock (Miete, Auf- und Abbau, Standzeit) dar, der bei der Bauzeitenplanung und Kalkulation zu berücksichtigen ist.

Beispiel aus der Praxis

Für die energetische Sanierung der Fassade eines Mehrfamilienhauses lässt der Eigentümer ein Systemgerüst über die gesamte Gebäudehöhe aufstellen. Da der Grenzabstand zum Nachbargrundstück gering ist, muss ein Teil des Gerüsts auf dessen Fläche stehen; der Bauherr kündigt dies rechtzeitig an und nutzt die Gerüststandfläche für die Dauer der Sanierungsarbeiten.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung für das Baugerüst selbst. Technische Anforderungen an Konstruktion und Standsicherheit ergeben sich vorrangig aus DIN EN 12811 und DIN EN 12810, ergänzt durch DIN 4420 (insbesondere Teil 1 zu Schutzgerüsten und Teil 3 als nationale Anwendungsnorm) sowie aus der Betriebssicherheitsverordnung; die Standfläche auf Nachbargrundstücken richtet sich nach den Landesnachbarrechtsgesetzen (Hammerschlags- und Leiterrecht).

Verwandte Begriffe