Bundesanzeiger Verlag
Auch: Transparenzregisterstelle · registerführende Stelle
Der Bundesanzeiger Verlag ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Köln, das im gesetzlichen Auftrag das deutsche Transparenzregister betreibt – also die Datenbank, in der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und anderen Rechtseinheiten hinterlegt sind. Für Makler ist er die Anlaufstelle, wenn sie im Rahmen ihrer GwG-Pflichten Einsicht ins Register nehmen wollen.
Ausführliche Erklärung
Das Transparenzregister wurde mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt und ist seit 2017 in Betrieb. Träger der registerführenden Stelle ist der Bundesanzeiger Verlag, der diese Aufgabe im Auftrag des Bundesverwaltungsamts (BVA) wahrnimmt, das als Aufsichtsbehörde fungiert. Für Makler relevant ist vor allem die praktische Seite:
- Registereinsicht: Verpflichtete nach § 2 GwG – also auch Immobilienmakler – können bei berechtigtem Interesse (Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten) Einsicht in das Transparenzregister nehmen, um die Angaben ihres Vertragspartners zu den wirtschaftlich Berechtigten zu verifizieren. Der Zugriff erfolgt online über das Portal des Transparenzregisters, betrieben vom Bundesanzeiger Verlag.
- Unstimmigkeitsmeldungen: Stellt der Makler bei der Prüfung fest, dass die im Register hinterlegten Angaben von den ihm vorliegenden Informationen abweichen (z. B. anderer wirtschaftlich Berechtigter als angegeben), ist er verpflichtet, dies als Unstimmigkeit an die registerführende Stelle zu melden.
- Gebühren: Für die Einsichtnahme fallen in der Regel Gebühren an, die über das Portal abgerechnet werden.
Der Bundesanzeiger Verlag selbst ist kein Hoheitsträger, sondern ein beliehenes Unternehmen, das die technische und organisatorische Führung des Registers übernimmt; die rechtliche und aufsichtliche Verantwortung verbleibt beim Bundesverwaltungsamt bzw. beim Bundesministerium der Finanzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler möchte vor Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags prüfen, wer hinter der kaufenden GmbH als wirtschaftlich Berechtigter steht. Er registriert sich im Portal des Transparenzregisters, das vom Bundesanzeiger Verlag betrieben wird, weist sein berechtigtes Interesse nach und erhält Einsicht in die hinterlegten Angaben.