Empfehlungsmarketing

Auch: Referral-Marketing · Weiterempfehlung · Mund-zu-Mund-Propaganda

Empfehlungsmarketing nutzt die Zufriedenheit bestehender Kunden gezielt zur Neukundengewinnung: Statt teurer Werbung setzt der Makler darauf, dass Käufer oder Verkäufer, die eine gute Erfahrung gemacht haben, ihn aktiv an ihr persönliches Umfeld weiterempfehlen.

Ausführliche Erklärung

Empfehlungsmarketing gilt im Maklergeschäft als besonders wirkungsvoll, weil Vertrauen die zentrale Währung der Branche ist - eine persönliche Empfehlung überzeugt potenzielle Kunden deutlich stärker als klassische Werbung:

  • Aktive Ansprache nach Abschluss: Viele Makler bitten unmittelbar nach erfolgreichem Verkaufs- oder Vermietungsabschluss gezielt um eine Weiterempfehlung oder Online-Bewertung, solange die Zufriedenheit noch frisch ist.
  • Anreizsysteme: Manche Büros bieten Empfehlungsprämien für vermittelte Neukunden an. Rechtlich unproblematisch ist dies, solange der Empfehlende selbst keine eigenständige Maklertätigkeit (Nachweis oder Vermittlung gegen Entgelt als Gewerbe) ausübt, die eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO erfordern würde - eine gelegentliche private Weiterempfehlung gegen eine Prämie ist davon zu unterscheiden.
  • Bewertungsportale als Verstärker: Google-Rezensionen, ImmoScout24-Maklerbewertungen oder Portale wie ProvenExpert dienen als digitale Verlängerung des klassischen Empfehlungsmarketings und erhöhen die Sichtbarkeit bei der Objekt- und Maklersuche.
  • Vertrauensaufbau als Fundament: Empfehlungsmarketing funktioniert nur, wenn die vorausgegangene Betreuung tatsächlich überzeugt hat - es ist damit auch ein indirekter Qualitätsindikator für die Maklerarbeit.
  • Kombination mit Empfehlungsgeber-Netzwerken: Während das Empfehlungsgeber-Netzwerk gezielt Berufsträger einbindet, adressiert Empfehlungsmarketing primär private Kunden und deren persönliches Umfeld.

Beispiel aus der Praxis

Nach dem erfolgreichen Verkauf einer Eigentumswohnung bittet der Makler die zufriedene Verkäuferin höflich um eine kurze Google-Bewertung und weist darauf hin, dass er sich über Weiterempfehlungen im Bekanntenkreis freuen würde. Wenige Wochen später meldet sich eine Freundin der Verkäuferin, die ebenfalls verkaufen möchte.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage.

Verwandte Begriffe