Gebäudegrundbuchblatt

Auch: Gebäudegrundbuch · Grundbuchblatt für Gebäudeeigentum

Das Gebäudegrundbuchblatt ist ein eigenständiges Grundbuchblatt, das für selbstständiges Gebäudeeigentum geführt wird, welches nach DDR-Recht unabhängig vom Eigentum am Grundstück entstanden ist. Es dokumentiert das Eigentum am Gebäude getrennt vom – meist einer anderen Person gehörenden – Grundstück.

Ausführliche Erklärung

Im Recht der ehemaligen DDR war es möglich, Eigentum an einem Gebäude unabhängig vom Eigentum an dem Grundstück zu erwerben, auf dem es steht – etwa bei Bauten auf volkseigenem Boden oder bei genossenschaftlichem Bauen. Dieses selbstständige Gebäudeeigentum besteht nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern in vielen Fällen fort und wird nicht im gewöhnlichen Grundstücksgrundbuch, sondern in einem eigenen Gebäudegrundbuch geführt. Anlage und Führung dieser Grundbuchblätter richten sich nach der Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung, GGV). Aufbau und Systematik ähneln dem Erbbaugrundbuch, das für Erbbaurechte angelegt wird: Auch hier wird das Gebäudeeigentum wie ein eigenständiges Grundstücksrecht behandelt, während das eigentliche Grundstück im Bestandsverzeichnis des zugehörigen Grundbuchblatts als belastet bzw. betroffen ausgewiesen bleibt.

Für Immobiliengeschäfte in den neuen Bundesländern ist das Gebäudegrundbuchblatt praxisrelevant, weil ein Kaufinteressent klären muss, ob er mit dem Erwerb tatsächlich sowohl Gebäude als auch Grundstück erhält oder nur eines von beiden – etwa wenn das Grundstück weiterhin einer Kommune, einer Genossenschaft oder einer anderen Privatperson gehört. Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz hat seit den 1990er-Jahren Mechanismen geschaffen, um diese getrennten Eigentumsverhältnisse durch Ankauf, Erbbaurechtsbestellung oder Zusammenführung zu bereinigen; ist dieser Prozess noch nicht abgeschlossen, bleibt das Gebäudegrundbuchblatt weiterhin maßgeblich.

Beispiel aus der Praxis

Ein Wochenendhaus in Brandenburg wurde zu DDR-Zeiten auf einem volkseigenen Grundstück errichtet und steht im selbstständigen Eigentum der Erbauerfamilie. Das Gebäude ist in einem eigenen Gebäudegrundbuchblatt eingetragen, während das Grundstück selbst einem anderen Eigentümer gehört. Beim Verkauf des Hauses muss der Makler klären, ob zusätzlich das Grundstück erworben werden kann oder ob es bei der getrennten Eigentumslage bleibt.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudegrundbuchverfügung (GGV) – Regelt Anlegung und Führung der Gebäudegrundbücher für selbstständiges Gebäudeeigentum.
  • Sachenrechtsbereinigungsgesetz – Regelungen zur Bereinigung getrennter Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäude in den neuen Bundesländern.

Verwandte Begriffe