Geprüfter Immobilienmakler (IHK)
Auch: Zertifizierter Immobilienmakler · IHK-Immobilienmakler
Der "Geprüfte Immobilienmakler (IHK)" ist eine anerkannte Fortbildungsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz, die durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben wird. Sie ist freiwillig und geht deutlich über die bloße Zuverlässigkeitsprüfung des § 34c GewO hinaus.
Ausführliche Erklärung
Anders als in vielen anderen Ländern ist der Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland kein geschützter Ausbildungsberuf. Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO prüft lediglich persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, nicht aber fachliche Qualifikation. Der "Geprüfte Immobilienmakler (IHK)" schließt diese Lücke als bundeseinheitlich geregelter Fortbildungsabschluss.
Wesentliche Merkmale:
- Rechtsgrundlage: Die Prüfungsordnung basiert auf § 53/54 BBiG und wird von den IHKs bundesweit einheitlich angeboten.
- Zulassungsvoraussetzungen: In der Regel eine kaufmännische Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung oder mehrjährige praktische Tätigkeit im Immobilienbereich ohne einschlägige Ausbildung.
- Prüfungsinhalte: Maklerrecht, Grundstücksrecht, Bau- und Planungsrecht, Bewertung von Immobilien, Finanzierung, Marketing/Vertrieb, kaufmännische Steuerung eines Maklerbetriebs.
- Vorbereitung: Lehrgänge dauern meist mehrere Monate (berufsbegleitend, Teil- oder Vollzeit) und werden von IHK-Bildungszentren oder privaten Anbietern durchgeführt.
- Nutzen für die Praxis: Der Titel dient als Qualitätssignal gegenüber Kunden und Verbänden (z. B. Aufnahmevoraussetzung bei manchen IVD-Landesverbänden), ersetzt aber nicht die gewerberechtliche Erlaubnispflicht nach § 34c GewO.
- Abgrenzung: Der Abschluss ist auf der Fortbildungsstufe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) angesiedelt, vergleichbar mit anderen IHK-Fortbildungen wie dem Fachwirt, und unterscheidet sich vom akademischen "Immobilienökonom" (Hochschulabschluss/Zertifikatslehrgang).
Für Maklerbüros kann die Qualifikation Wettbewerbsvorteile bringen, insbesondere bei größeren, gewerblichen oder anspruchsvollen Mandaten, bei denen Auftraggeber Wert auf nachgewiesene Fachkompetenz legen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Immobilienkauffrau mit dreijähriger Berufserfahrung absolviert einen zwölfmonatigen berufsbegleitenden IHK-Lehrgang und legt die Prüfung zur "Geprüften Immobilienmaklerin (IHK)" ab. Sie führt den Titel fortan zusätzlich zu ihrer bestehenden Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO auf ihrer Visitenkarte und Website.
Rechtsgrundlage
- §§ 53, 54 BBiG – Ermächtigungsgrundlage für Fortbildungsordnungen der IHKs.
- Bundeseinheitliche Prüfungsordnung "Geprüfter Immobilienmakler/Geprüfte Immobilienmaklerin" der IHKs.
- Keine Verbindung zur gewerberechtlichen Erlaubnispflicht nach § 34c GewO – beide Regelungen bestehen unabhängig nebeneinander.